Pauschalpreise oder Festpreise haben einen Vorteil: Der Kunde kann gut kalkulieren, aus Vertriebs-Sicht erscheint das oftmals ein Verkaufsargument zu sein.
Aus juristischer Sicht Vorteile, aber auch Risiken, die wir exemplarisch in diesem Beitrag beleuchten wollen:
Beweisführung
Bei einem Festpreis muss der Auftragnehmer normalerweise nicht seinen tatsächlichen Aufwand offenlegen. D.h. arbeitet er schneller, kann er trotzdem den vereinbarten Festpreis berechnen.
Bei einer Abrechnung nach Zeitaufwand kann es oftmals Probleme geben: Wann hat wer genau was getan? Hinzu kommt dann oft: Hätte man das nicht auch schneller schaffen können?
Kostensteigerung
Ist ein pauschaler Betrag vereinbart, kommt man davon so einfach nicht mehr herunter. Steigen also später die Kosten, kann der Auftragnehmer diese Kostensteigerung womöglich nicht mehr geltend machen.
Urheberrechte
Eine besondere Bedeutung kommt einer Festpreisabrede im Urheberrecht zu.
Ein Beispiel: Ein Veranstalter beauftragt eine Eventagentur mit der Organisation einer Veranstaltung. Teil des Vertrages ist auch eine Rechteklausel, in der sich die Agentur zur Einräumung bzw. Beschaffung von Nutzungsrechten verpflichtet.
Geschieht die Rechteübertragung zu einem Festpreis, kann der Eventagentur folgendes passieren: Ein Urheber kann unter bestimmten Umständen Geld nachfordern – das ist auch meistens gar nicht verhinderbar. Das kann bspw. passieren, wenn
- die Rechte intensiver genutzt werden als ursprünglich gedacht, oder
- die ursprüngliche Vergütung, die an den Urheber bezahlt wurde, unangemessen niedrig war (weil bspw. die Agentur den Preis gedrückt hat).
Lesen Sie dazu unseren Beitrag Urheber können leichter Geld nachfordern.
Wenn aber die Agentur dem Kunden einen Festpreis versprochen hat, wird sie im Zweifel am Ende auf den Mehrkosten sitzen bleiben, wenn der Urheber irgendwann später eine höhere Vergütung nachfordert.
Scheinselbständigkeit
Insbesondere dann, wenn ein Auftraggeber einen Freien Mitarbeiter beauftragt, kann eine Festpreisabrede einen Vorteil haben: Der Freie Mitarbeiter wird nicht nach seinem reinen Zeitaufwand bezahlt; je schneller er arbeitet, desto höher fällt sein Gewinn aus, je langsamer, desto eher macht er ggf. einen Verlust. Dieses wirtschaftliche Risiko kann aber ein Indiz gegen Scheinselbständigkeit sein (jedenfalls dann, wenn der Festpreis nicht über mehrere Monate hinweg immer gleich ist und damit ggf. auch einem Arbeitslohn ähnelt).
Teilleistung – Teilzahlung
Ein pauschal vereinbartes Honorar kann ggf. dazu führen, dass Teilleistungen nicht berechenbar sind. Je nach Vertragsinhalt kann es also sein, dass der Auftragnehmer erst alles abarbeiten muss, bis er mal eine Rechnung stellen kann.
Auch mit einer Pauschalvereinbarung kann man das aber natürlich vermeiden, indem Dienstleister und Kunde Zahlungstermine auch vor der Fertigstellung ausdrücklich vereinbaren.
Kalkulationsfehler
Dieser Aspekt ist oftmals kein großes Argument, man darf es aber nicht völlig außer Betracht lassen: Wenn man dem Kunden einen Festpreis nennt, ohne zu erklären, wie er sich zusammensetzt, kann es passieren, dass man bei der Addition der Einzelpreise einen Rechenfehler macht. Man spricht dann von einem sog. verdeckten Kalkulationsirrtum, d.h. man kann dann sich nicht mehr auf den Fehler berufen.
Anders ist es aber, wenn man die Kalkulation offenlegt und bei einem einfachen Zusammenrechnen der Fehler erkennbar wird: Dann spricht man von einem sog. offenen Kalkulationsirrtum, den man in den meisten Fehlern bereinigen kann.
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