Veranstaltungsarten: Rechtliche Besonderheiten
Incentives, Betriebsfeste, Messen...Besondere Veranstaltungsarten bergen besondere rechtliche Anforderungen. Diese möchten wir hier in einer Übersicht darstellen.
Dabei ist aber zu beachten, dass es zig verschiedene Formate bzw. Veranstaltungsarten gibt, die auch jeweils für sich gesehen ihre Besonderheiten haben. Daher kann es im Einzelfall durchaus wichtig sein, im Voraus das “richtige” Veranstaltungsformat zu identifizieren, um rechtlich auf der richtigen Spur zu sein.
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ÜBERSICHT
Eine Ausstellung ist eine Ausstellung, und keine Messe. Der Unterschied kann durchaus wichtig werden.
Eine Betriebsveranstaltung hat einige Eigenarten, u.a. bei der Versicherung, dem Arbeitsrecht und dem Steuerrecht:
Bei dieser Veranstaltungsart geht es u.a. um das Thema Lärmschutz oder Waffen:
Corporate Event ist eine Veranstaltungsart, die an Kunden, Händler, Aktionäre oder Mitarbeiter eine bestimmte Botschaft vermitteln sollen (z.B. ein Dank für die Unternehmenstreue). Das können Präsentationsveranstaltungen ebenso sein wie Motivationsveranstaltungen (Incentives). Die Kunst dabei ist, die Zielgruppe emotional und kognitiv zu erreichen.
Es gibt Agenturen, die sich auf diese besondere Veranstaltungsart spezialisiert haben. Im Marketing rechnet man diese Veranstaltungsart der Live-Kommunikation zu.
Juristisch sind das ganz “normale” Veranstaltungen. Oftmals wird irrigerweise geglaubt, ein Corporate Event sein keine öffentliche Veranstaltung. Aber nur, weil nicht Jedermann Zutritt hat (so würde das “Public Event” oft genannt werden), heißt das nicht, dass die Veranstaltung privat sei. Letztlich kommt es darauf an, ob ein abgegrenzter Personenkreis eingeladen ist und (!) die Teilnehmer untereinander oder zum Veranstalter eine innere Bindung auf der sozialen Ebene haben. Mehr finden Sie dazu im Lexikon unter privat und öffentlich.
Findet eine Veranstaltung nicht (nur) live statt, sondern wird gestreamt, aufgezeichnet oder sonst digital verwertet, gibt es einige Besonderheiten zu beachten.
Nach schweren Unfällen auf Flugshows gibt es hierbei vor allem eine Besonderheit bei der Veranstaltungsleitung:
Bei einer “Großveranstaltung” geht es vornehmlich um die Besonderheiten bei der Sicherheit; Sie finden hier auch eine Definition von “Großveranstaltung”:
Bei Kunden- und Mitarbeiter-Incentives gibt es rechtliche Eigenarten u.a. im Steuerrecht, aber auch schwierige Fragestellungen bei “privat” oder “öffentlich”:
Wann ist eine Messe eine Messe? Die Besonderheiten bei Messen finden Sie hier:
Eine Versammlung ist eine kraft Grundgesetz besonders geschützte Veranstaltungsart (und hat wenig mit der “Versammlungsstätte” zu tun):
Die juristischen Besonderheiten bei einem Volksfest (auch: Kirmes) finden Sie hier:
Warum es wichtig ist, die verschiedenen Eventformate auseinanderzuhalten? Weiterlesen »
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