Eventrecht Lexikon
Begriffe aus dem VeranstaltungsrechtVon A wie AGB, bis hin zu Z wie Zeitarbeit: Im Eventrecht-Lexikon erklären wir einige Fachbegriffe aus dem Event- bzw. Veranstaltungsrecht. Die Erläuterungen dürfen aber bitte nicht als “alle Details erschlagend” verstanden werden, sondern nur als Kurzinfo.
Hinweis
Erläuterungen zu verantwortliche Personen und Funktionsträger auf einer Veranstaltung finden Sie in unserer Übersicht Verantwortliche »
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