Genehmigungen
Sondernutzung,
Baugenehmigung,
Straßensperrung…
Vielfach hat auch eine Behörde ein Wörtchen mitzureden: Je nach Veranstaltungsart müssen ggf. Genehmigungen beantragt werden.
Beachten Sie, dass es in jeder Gemeinde / jedem Bundesland verschiedene Voraussetzungen für eine Genehmigung geben kann, ebenso verschiedene Bezeichnungen oder Zuständigkeiten der Behörden. Und natürlich handeln örtliche Behörden auch nicht bundesweit identisch, d.h. schon eine Stadtgrenze kann zu einer anderen Entscheidung für die selbe Veranstaltung bzw. den selben Antrag führen. Dementsprechend gibt es nicht das eine richtige Vorgehen.
Entgegen der üblichen Meinung darf sich der Veranstalter nicht (blind) auf eine erteilte Genehmigung verlassen. Er muss trotzdem bzw. zusätzlich prüfen, ob er mehr unternehmen muss, als ihm die Genehmigung vorschreibt. Die Genehmigung gibt normalerweise nur die Mindest-Bedingungen vor.
Grundsätzlich ist eine “Genehmigung” erforderlich, wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung durchführen oder auch eine private Veranstaltung, die aber die Öffentlichkeit beeinträchtigt. Findet die Veranstaltung aber in einer genehmigten Versammlungsstätte statt, muss die Veranstaltung selbst nicht auch nochmals genehmigt werden – es sei denn, in der Veranstaltung finden genehmigungspflichtige Vorgänge statt (z.B. weil ein Feuerwerk gezündet werden soll).
Meine Empfehlung:
Sehen Sie eine Genehmigungsbehörde nicht als Gegner, sondern als Partner. Natürlich kommt es vor, dass Behördenmitarbeiter es auch mal übertreiben oder etwas nicht wissen; allerdings hat das Genehmigungsverfahren den rein praktischen Nutzen, dass ein objektiver Dritter Ihr Vorhaben durch eine ganz andere Brille bewertet. Binden Sie die Behörde frühzeitig ein!
Genehmigung der Veranstaltungsstätte oder der Veranstaltung?
Dabei muss man unterscheiden:
Die Genehmigung des Baus und Betriebs einer Versammlungsstätte nach Sonderbaurecht (MVStättVO bzw. Landesverordnung): Ist die Versammlungsstätte baurechtlich genehmigt, können in ihr alle Veranstaltungen ohne weitere Genehmigung stattfinden, solange
- sich diese Veranstaltungen im Rahmen der Genehmigung (Auflagen) bewegen und
- nicht aufgrund der Besonderheit der Veranstaltung eine Genehmigung vorgeschrieben ist (z.B. bei einem Höhenfeuerwerk vor der Halle außerhalb von Silvester).
Die Genehmigung der Veranstaltung selbst: Wenn diese nicht in einer genehmigten Versammlungsstätte stattfindet (siehe oben), kann es verschiedene Notwendigkeiten einer Genehmigung geben, z.B.:
- Straßenverkehrsrecht: Die Veranstaltung findet im öffentlichen Straßenraum statt.
- Lärmschutz: Der von der Veranstaltung ausgehende Lärm stört Anwohner.
In manchen Bundesländern gibt es übrigens Sonderregelungen: In Bayern Art. 19 LStVG, in Hamburg § 31 SOG, in Rheinland-Pfalz § 26 POG, und in Thüringen § 42 OBG.
Gerade bei der Genehmigung von (Groß-)Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum verbinden die Genehmigungsbehörden eine Genehmigung mit der Auflage, ein Sicherheitskonzept zu erstellen. Allerdings fehlt dazu in vielen Fällen die Rechtsgrundlage: Nur, weil es Sinn macht, darf eine Behörde nicht einfach etwas verlangen. Sie benötigt dazu eine Rechtsgrundlage (siehe unten in den FAQ).
Rechtsberatung: Online oder telefonisch
Rechtsberatung vom Fachmann: Rechtsanwalt Thomas Waetke berät Veranstalter, Agenturen, technische Gewerke, Konzeptersteller, Genehmigungsbehörden, Vermieter von Locations usw. zu allen Fragen aus dem Eventrecht.
Ausgewählte Fragen zu Genehmigungen:
Was kann passieren, wenn für eine Veranstaltung keine an sich notwendige Genehmigung vorliegt?
Unter gewissen Umständen kann die Durchführung einer Veranstaltung verboten werden. Wann, beschreibe ich hier:
Diese Frage kann man nicht wirklich beantworten. Der Hinweis “bei der zuständigen Behörde” hilft nicht weiter, da es eine Vielzahl von Behörden und Zuständigkeitsregeln gibt, abhängig vom Bundesland und der Kommune. So ist in einer Stadt die Baurechtsbehörde zuständig, und in einer anderen Stadt für die selbe Sache das Ordnungsamt.
Also: Im Zweifel fragen Sie in dem Rathaus der Stadt nach, in der die Veranstaltung stattfindet. In einigen Städten gibt es Koordinierungsstellen, anderswo muss man eben die verschiedenen Genehmigungen bei verschiedenen Ämtern beantragen.
Erkundigen Sie sich auch gleich nach Fristen, also bis wann ein Antrag gestellt werden muss!
Diese Frage lässt sich gar nicht so einfach beantworten, vor allem nicht abstrakt. Hier finden Sie aber ein paar Tipps:
Vielfach wird die Meinung vertreten: Wenn ich eine Genehmigung habe, habe ich kein Risiko mehr. Stimmt das?
Wann kann die Genehmigungsbehörde vom Veranstalter ein Sicherheitskonzept fordern? Diese Frage ist gar nicht so einfach:
Wenn ein Veranstalter verkehrslenkende Maßnahmen beantragt, wer bezahlt dafür die Kosten?
Wenn ein privatwirtschaftliche Organisation ein Straßenfest unter gewisser städtischer Beteiligung veranstaltet – kann dann eine Partei Zugang dorthin verlangen dergestalt, dass man sich mit einem Stand beteiligen darf?
Welche Verantwortung trägt der Behördenmitarbeiter, wenn er Fehler bei der Genehmigung macht?
Darf eine Behörde zwei Veranstalter unterschiedlich behandeln bzw. verbescheiden? Oder hat der eine Veranstalter einen Anspruch auf das, was andere Veranstalter auch bekommen hat (bzw. was dem nicht beauflagt wurde)?
Weiterführender Link: