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Ist ein Fotograf ein Auftragsverarbeiter?

Ist ein Fotograf ein Auftragsverarbeiter?

Von Thomas Waetke 10. Januar 2023

Wenn ein Veranstalter einen Fotografen beauftragt, achtet er oftmals auf den Preis oder die Optik der Fotos. Aber es dürfte sich herumgesprochen haben, dass das “Foto” immer im Kontext mit de Datenschutz zu sehen ist, jedenfalls dann, wenn auch Besucher fotografiert werden sollen.

Und hier kann es beim Auftrag an einen Fotografen schwierig werden. Und im Datenschutz bedeutet das: Ein Fehler kann schlimmstenfalls dazu führen, dass die Fotos (= Daten, wenn Menschen darauf erkennbar sind) gelöscht werden müssen.

AVV, allein oder gemeinsam verantwortlich?

Wer einen Fotografen beauftragt, muss unbedingt im Voraus die Frage klären, welche Verantwortlichkeit eben dieser Fotograf im Datenschutz übernehmen soll:

  • Erhält ein Fotograf vom Veranstalter den Auftrag, Fotos während der Veranstaltung anzufertigen, kann eine Auftragsverarbeitung vorliegen: Nämlich dann, wenn der Fotograf die fremden Daten (Gesichter der Besucher) quasi nach Anweisung und Vorgaben des Veranstalters verarbeitet.
  • Es gibt allerdings keinen Automatismus, d.h. es kann auch Fotografen geben, die datenschutzrechtlich in eigener Verantwortung unterwegs sind, oder ggf. sogar zusammen mit dem Veranstalter gemeinsam verantwortlich sind. Eine alleinige Verantwortung kann vorliegen, wenn der Fotograf wenige Vorgaben erhalten hat und verhältnismäßig frei entscheiden kann, wen er wie wo warum fotografiert.

Was sind die Vorteile?

Wie so oft, es ist eine Frage des Einzelfalls. Und diesen Einzelfall kann der Veranstalter im Voraus gestalten. D.h. er muss sich vorab überlegen, wo die Reise langgehen soll:

  • Ein Vorteil, wenn der Fotograf Auftragsverarbeiter ist: Wäre der Fotograf selbst verantwortlich, muss er sich auch selbst um die Rechtsgrundlage bei Fotos kümmern. Es besteht aber dann das Risiko, dass der Fotograf eine fehlerhafte Einwilligung einholt – gibt er das Foto dann an den Veranstalter weiter, dürfte dieser das Foto nicht verwenden. Als Auftraggeber gibt aber der Veranstalter die Rechtsgrundlage vor und kann in eigener Verantwortung sicherstellen, dass er die Fotos am Ende tatsächlich nutzen darf.
  • Ein Vorteil, wenn der Fotograf alleine verantwortlich ist: Es dürfte die Kommunikation untereinander vereinfachen, da oftmals ein Fotograf erstmal überzeugt werden muss, dass er Auftragsverarbeiter ist und ein gesonderter Vertrag (AVV) geschlossen werden muss.

Welche Risiken gibt es?

An diesem Beispiel des Fotografen sehen Sie: Datenschutz braucht Vorbereitung(szeit). Die Risken kann man nicht oft genug erwähnen:

  • Es drohen empfindliche Bußgelder.
  • Es drohen Abmahnungen oder Betroffene machen Rechte geltend, was zeitintensiv und kostenintensiv werden kann.
  • Es droht der Verlust derjenigen Daten, die man unrechtmäßig erlangt hat (weil man sie entweder aufgrund eigener Veranlassung oder auf Anordnung der Aufsichtsbehörden löschen muss).

Da sich diese Risiken über die Jahre summieren (je größer der Datenbestand, desto größer die Risiken – auch, dass schlechte Daten die gute Daten “infizieren”).

Also: Nehmen Sie das Thema ernst.

Wir können Sie dabei gerne unterstützen:

  • Wir veranstalten Webinare zum Datenschutz (bspw. am 30.01.2023, hier)
  • Wir schulen Mitarbeiter inhouse (online und präsent)
  • Wir beraten rund um datenschutzrechtliche Fragestellungen
  • Wir erstellen Datenschutzverträge und -erklärungen.

Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@eventfaq.de, und lassen Sie sich über die Möglichkeiten informieren!

 

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