Sebastian Heck

Timo Schutt

Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
externer Datenschutzbeauftragter

Ihr Anwalt für Datenschutz- und IT-Recht

Datenschutzrecht und externer Datenschutzbeauftragter
IT-Recht und Internetrecht
Wettbewerbsrecht und Markenrecht
Timo Schutt
Sebastian Heck
Sie wollen mich kennenlernen? Sie brauchen Unterstützung bei der Planung Ihrer IT-Projekte oder im Datenschutz? Sie suchen einen Datenschutzbeauftragten?
Schreiben Sie mir eine E-Mail

Was macht Timo Schutt als IT-Rechtler?

  • Erstellung und Prüfung von Softwareverträgen und anderen Verträgen bzw. AGB
  • Beratung zur rechtlichen Gestaltung von Websites und Webshops
  • Unterstützung bei Verbraucherschutzrechten (z.B. Erstellung von Informationspflichten oder Widerrufsbelehrungen für Webseiten)
  • Erstellung von Guidelines für die internen Unterweisungen im Datenschutz, für die Kommunikation in Sozialen Medien und IT-Sicherheit
  • Durchführung von Schulungen online und in Präsenz zu allen Themen im IT-Recht und Internetrecht
  • Beratung zum Einsatz und Entwicklung von KI-Systemen, Erstellung einer KI-Richtlinie u.a.
metamorworks (canva)

… und als Datenschutzrechtler?

  • Erstellung von Datenschutzhinweisen (für Vertragspartner, Arbeitnehmer, Besucher usw.) und Einwilligungstexten (bspw. für Fotonutzung)
  • Durchführung oder Prüfung von Datenschutz-Folgenabschätzungen
  • Gestaltung von Auftragsverarbeitungsverträgen und Verträgen über die Gemeinsame Verantwortlichkeit
  • Unterstützung bei der Erstellung von Lösch- oder Zugriffskonzepten sowie Konzepte für Videoüberwachungen
  • Erstellung von Guidelines für die internen Unterweisungen im Datenschutz, für die Kommunikation in Sozialen Medien und IT-Sicherheit
  • Durchführung von Schulungen online und in Präsenz zu allen Themen des Datenschutzes u.a.
anyaberkut (canva)

Rechtsanwalt Schutt kann Ihr Datenschutzbeauftragter sein!

Über unsere Firma MeinDatenschutzPartner ist er für Unternehmen und Verbände auch als externer Datenschutzbeauftragter tätig. Profitieren auch Sie von seinem Know-How im Datenschutzrecht und als langjährig spezialisierter Rechtsanwalt!

Mehr über Timo Schutt

Interviews & Presse
  • Experten-Interview mit der BILD Zeitung zum Thema Nutzung von VPN bei Streaming-Diensten am 15.02.2021
  • Interview für die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung zum Gesetzentwurf für „fairen Wettbewerb“ des Justizministeriums
  • Interview für die Neue Zürcher Zeitung zum Thema „Kann man Hass verbieten? – Das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz“
  • Interview für die Badische Zeitung zum Thema „Hasskommentare im Internet“
  • Radio-Interview mit SWR1 DER ABEND zum Thema Phishingmails, Onlinebanking & Webshop-Betrug [Podcast, Interview ab Minute 21:00]
  • Experten-Interview mit der Zeitschrift MARKT UND MITTELSTAND für die Ausgabe 11/2013 zum Thema „Werbung – Was ist erlaubt, was verboten“
  • Veröffentlichung in der Fachzeitung DV-DIGITAL zur Zulässigkeit von Software-Audits
  • Artikel in der Fachzeitung IT-MITTELSTAND zur Zulässigkeit von Software-Audits
  • Experten-Interview mit der Zeitschrift MARKT UND MITTELSTAND zum Thema „Datenschutz in Deutschland“
  • Experten-Interview für CHIP-ONLINE zur Haftung bei veralteter Firmen-Homepage
  • Experten-Interview für CHIP-ONLINE zur Frage der Haftung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Verlust von Tablets & Smartphones der Firma
  • Experten-Interview für Nachrichten bei RTL Punkt 6 zum Aufruf der Schauspielerin Anna Loos an Hacker bei Facebook
  • Experten-Interview für das ARD-Morgenmagazin zur Urteilsverkündung des BGH bzgl. Haftung von Google für Blogeinträge
  • Experten-Interview für den ARD Ratgeber Recht vom 10.09.2011 zum Thema „Auf ewig im Netz – wie man mit digitalen Spuren nach dem Tod umgeht“
  • Kommentar am 14.03.2011 zum BGH-Urteil bzgl. Haftung für illegale Downloads bei business-on.de
  • Experten-Interview am 01.03.2011 bei it-business.de zum Thema Haftungsfalle Pflichtangaben im Internet
  • Experten-Interview mit business-wissen.de zum Thema Software-Lizenzmanagement
  • Interview u.a. in der Zeitung Weser-Kurier am 18.03.2010 zum Thema Urheberrechtsverletzungen im Internet
  • Interview im Sonntagsgespräch am 22.11.2009 der Zeitschrift BuchMarkt zum Thema Verfolgung illegaler Downloads im Internet
  • Experten-Interview mit SPIEGEL ONLINE am 25.08.2008 zur Änderung des Urheberrechts (so genannter 2. Korb der Urheberrechtsnovelle)
  • Experten-Interview im Deutschlandfunk am 23.05.2008 zur Änderung des Urheberrechts (2. Korb der Urheberrechtsnovelle) [Audio-Stream]
  • Erwähnung in einem Artikel am 20.03.2008 der Netzeitung zum Thema Internet-Piraterie
  • Einladung und Teilnahme an der Podiumsdiskussion des Heise-Verlags am 06.03.2008 zum Thema Filesharing auf der Computermesse Cebit 2008 im Heise Forum
  • Interview mit dem Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL am 23.01.2006 zum Thema Filesharing
Referent auf Tagungen und Kongressen
  • Dozent verschiedener Workshops und Seminare zum IT-Recht, insbesondere zu den Themen Internetrecht, Rechtssichere Homepage, Internet und Urheberrecht, Datenschutz, IT- und Softwarerecht, E-Mail-Recht, Softwarelizenzierung, E-Commerce und IT-Compliance, Social-Media-Recht
  • Regelmäßiger Referent in der Technologiefabrik Karlsruhe zu verschiedenen Themen des IT-Rechts
  • Referent in Rahmen des Round Table beim Cyberforum e.V. zu den Themen IT-Recht & Internetrecht
  • Mitbegründer des Round Table IT-Recht des HighTech.Unternehmer.Netzwerk Cyberforum e.V.
  • Vorträge im Rahmen des Webmontag in Karlsruhe & des Webmontag Rhein-Neckar in Mannheim
  • 2023: Vortrag auf einer Fachveranstaltung zum Datenschutz des TÜV Nord zu den Einwilligungserfordernissen bei Website-Tracking
Seine Mandanten

Seine Mandanten sind Unternehmen und Unternehmer, wie bspw. Verbände, Vereine, App-Entwickler, Software-Entwickler, IT-Unternehmen, Systemhäuser, Softwarehäuser, Shop-Betreiber, Biotech-Unternehmen, Logistik-Firmen, Personaldienstleister usw.

Als Datenschutzberater und Datenschutzbeauftragter ist er branchenunabhängig für viele mittelständische Unternehmen tätig.

Berufliche Mitgliedschaften
  • Anwaltsverein Karlsruhe e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (davit)
  • Cyberforum HighTech.Unternehmer.Netzwerk e.V.
  • Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V.
Private Mitgliedschaften und Engagement
  • Ehem. Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Bad Wimpfen
  • Mitglied im Bürgerverein Mühlburg 1898 e.V.
  • Mitglied und ehem. Kassenprüfer im Bildungsverein Karlsruhe e.V.
  • Mitglied der Vereinigung der Liberalen Juristen Baden-Württemberg e.V.
Was bedeutet die Bezeichnung "Fachanwalt"?

Für manche Rechtsgebiete gibt es für Rechtsanwälte auch sog. Fachanwalts-Titel.

Timo Schutt ist Fachanwalt für IT-Recht.

Den Titel „Fachanwalt“ bekommt nur verliehen, wer

  • mindestens 3 Jahre als Rechtsanwalt zugelassen ist, und
  • besondere praktische Erfahrungen durch die persönliche und weisungsfreie Bearbeitung von Fällen im Fachgebiet hat. Diese müssen die üblicherweise durch die berufliche Ausbildung vermittelten Kenntnisse auf dem Fachgebiet erheblich übersteigen sowie die verfassungs- und europarechtlichen Bezüge des Fachgebiets umfassen. Der Nachweis erfolgt in der Regel über einen erfolgreich absolvierten anwaltsspezifischen Fachanwaltslehrgang, der festgelegten Vorgaben wie etwa der Absolvierung von mindestens 120 Zeitstunden sowie dem Schreiben von mindestens drei Aufsichtsarbeiten folgt.

Fachanwälte müssen pro Jahr mindestens 15 Stunden Fortbildung absolvieren und gegenüber ihrer Anwaltskammer nachweisen.

Nicht für jedes Fachgebiet gibt es auch Fachanwalts-Titel. So gibt es bisher keinen Fachanwalts-Titel für das Datenschutzrecht. Er darf sich also nicht „Fachanwalt für Datenschutzrecht“ nennen – aber bspw. „Experte“ oder „Spezialist für Datenschutzrecht“, da er nachweislich auf diesen Themenbereich spezialisiert ist und damit über erheblich mehr Fachwissen verfügt als der durchschnittliche Rechtsanwalt. Dasselbe gilt für das Internetrecht: Einen „Fachanwalt für Internetrecht“ gibt es ebenfalls nicht. Aber er darf sich „Spezialist“ oder „Experte für Internetrecht“ nennen.

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