Typische Verträge
bei Veranstaltungen
und ihre rechtlichen Besonderheiten
Seit unserer Kanzleigründung 2003 haben wir nicht nur diverse Mustervorlagen für die unterschiedlichsten Vertragskonstellationen erstellt, sondern diese auch beständig aktualisiert. Es gibt vermutlich keinen Vertragstyp mehr, den wir nicht schon gestaltet und formuliert haben. Sie finden nachfolgend einige Informationen und Besonderheiten zu den unterschiedlichen Verträgen bei bzw. für Veranstaltungen.
Neue AGB oder Verträge?
Sie wollen sich absichern? Sie brauchen einen möglichst „wasserdichten“ Vertrag bzw. AGB? Sie haben ein spezielles Projekt und brauchen dazu spezielle Regelungen?
Die verschiedenen Vertragstypen:
Sie sind Veranstalter und beauftragen Agenturen und Dienstleister, oder Sie sind die Agentur bzw. Dienstleister und sind für Veranstalter tätig?
Sie beauftragen bspw. eine Agentur oder Streaming-Dienstleister? Sie nutzen Tracking-Tools für Ihre Webseite? Sie sind Hotel, Caterer oder Anbieter von Software und verarbeiten Daten der Teilnehmer?
Viele Dienstleister können sog. Auftragsverarbeiter sein. Auftraggeber und Auftragnehmer müssen dann einen Auftragsverarbeitungsvertrag schließen – und zwar bevor die Datenverarbeitung losgeht.
Sie schließen Verträge mit Kunden und Dienstleistern? Sie lassen Fotos und Videos herstellen? Sie haben ein Bewerber-Tool, über das sich potentielle Mitarbeiter bei Ihnen bewerben können? Sie betreiben eine Webseite? u.v.m.
Als Betreiber einer Versammlungsstätte wollen Sie Betriebspflichten auf die Veranstaltungs-Leitung delegieren? Sie sollen Veranstaltungsleiter sein? Hier finden Sie Informationen dazu, und wir klären einen großen Irrtum auf.
Sie beauftragen einen Fotografen, der Bilder der Veranstaltung oder der Gäste machen soll?
Sie beauftragen Freie Mitarbeiter (Freelancer) für Veranstaltungen als Berater oder Spezialisten?
Gemeinsam veranstalten, gemeinsam werben, gemeinsam arbeiten, gemeinsam entwickeln?
Sie engagieren für Ihre Veranstaltung oder für Ihren Kunden bspw. Musiker, Choreographen, Sänger, Designer…?
Sie sind Veranstalter einer Messe bzw. Ausstellung und schließen Verträge mit Ihren Ausstellern?
Lizenzen bzw. Lizenzverträge gibt es immer dort, wo Rechte im Spiel sind:
- Software
- Fotos, Videos, Design, Texte…
- Markennutzung
Siehe auch:
Sie sind Vermieter oder Mieter von Räumen bzw. Flächen für eine Veranstaltung?
Sie sind Vermieter oder Mieter von Veranstaltungstechnik? Sie betreuen diese, bauen sie auf und ab?
Sie engagieren Referenten und Moderatoren für Ihre Messe, Ihre Tagung oder Ihren Kongress usw.?
Es geht um ein Sicherheits-, Hygiene-, Brandschutzkonzept, Statikgutachten, oder um den Ordnungsdienst usw.?
Sie sind der gesponserte Veranstalter oder der Sponsor eines Events (egal ob Geld- oder Sachleistungen)?
Sie sind selbst Auftragnehmer und beauftragen ihrerseits Subunternehmer? Oder Sie sind der Subunternehmer?
Sie sind Veranstalter von Seminare, Kongressen oder Festivals usw. und wollen Regeln oder eine Hausordnung aufstellen für Ihre Gäste?
Bei einer Arbeitnehmerüberlassung müssen Verleiher und Entleiher einen Vertrag schließen (und zwar in Schriftform).
Grundsätzlich können wir derlei Verträge erstellen, wenn Sie der Verleiher sind.
Wenn Sie der Entleiher sind (= also der Auftraggeber, der das Personal bestellt), unterstützen wir Sie bei der Prüfung des Überlassungsvertrages Ihres Verleihers – denn er muss einen solchen Vertrag haben, damit er eine Erlaubnis der Arbeitsagentur bekommt.
Weiterführender Link:
Sie gehen bereits in Vorleistung für Ihren Auftraggeber? Sie erstellen Konzepte und investieren Geld?
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AGB-Check Vertragserstellung Vertragsverhandlung Kategorie Vertragsrecht