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Sponsorenvertrag

Sponsorenvertrag

Von Thomas Waetke 6. August 2022

Der Sponsorenvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Gesponsertem und Sponsor.

Sie sind der gesponserte Veranstalter:

Zweck eines Sponsorenvertrages ist oftmals, dass der Sponsor im Gegenzug Werbung auf der Veranstaltung machen darf, ebenso bereits im Vorfeld und im Nachgang. Dafür zahlt er bspw. Geld – dementsprechend steht die Frage im Mittelpunkt, was passiert, wenn die Veranstaltung nicht oder nicht wie geplant durchgeführt wird, aber bereits Werbeeffekte für den Sponsor erbracht wurden.

Hier ein paar Beispiele, was der Veranstalter im Sponsorenvertrag regeln könnte – die Aufzählung ist bei weitem nicht vollständig; in unseren Textvorlagen, die wir seit 20 Jahren kontinuierlich ausgefeilt haben, finden sie natürlich noch viele weitere wichtige Details, die wir hier aber nicht alle offenlegen können & wollen.

Juristisch ist das kaum ein Unterschied:

Von “AGB” sprechen wir, wenn Klauseln mehrmals verwendet werden (sollen). Das Gegenteil ist nicht der Vertrag, sondern die “Individualklausel”: Sie soll nur einmal mit einem Kunden extra ausverhandelt verwendet werden.

Allgemein meint der “Vertrag” aber, dass oben die Vertragspartner genannt werden, dann kommen die individuellen Absprachen (was, wie teuer, wann…) und am Ende beide unterschreiben – die “AGB” sind dann das Kleingedruckte im Anhang. Alternativ können dieselben AGB aber auch in den “Vertrag” reingepackt werden, der dann auch unterschrieben wird; in dieser Alternative ist der Vertrag halt erheblich länger.

Wenn Sie von uns AGB bzw. einen Vertrag haben möchten, werden wir mit Ihnen gemeinsam entscheiden, was für Sie besser bzw. geschickter ist.

Die Beschreibung des Vertragszweckes kann – ebenso wie die sog. “Präambel” (eine Art Vorwort) – dazu beitragen, dass im Streitfall ein Gericht daraus herauslesen kann, was die Vertragspartner wollen; das wird nämlich dann relevant, wenn es eine Lücke in der Vereinbarung gibt.

Wie bei jedem anderen Vertrag auch sollten möglichst präzise beschrieben werden:

Was der Veranstalter tun bzw. dulden muss, wenn der Sponsor Werbemaßnahmen ergreifen (lassen) möchte: Ab wann dürfen Banner aufgehängt werden, wie viele, wo, wie lange, wer hängt sie auf und ab usw.?

Welchen Betrag zahlt der Sponsor dafür? Wann? In Teilen oder alles auf einmal?

Eher unüblich wäre es, wenn der Veranstalter seinem Sponsor einen Erfolg verspricht – “Sie werden x neue Kunden gewinnen”… idealerweise schreibt man auch im Vertrag ausdrücklich, dass der Veranstalter keine Gewähr für den Erfolg der Werbemaßnahmen übernimmt.

Ein Sponsor kann ein Interesse daran haben, nicht eine Veranstaltung zu unterstützen, die zugleich von einem Wettbewerber auch gefördert wird.

Wenn der Sponsor eine Exklusivität wünscht, sollte präzise vereinbart werden, welche Unternehmen nicht auch noch Sponsor werden dürfen:

  • Beschränkt auf die Region, das Bundesland, Deutschland usw.?
  • Werden Wettbewerber ausdrücklich namentlich ausgeschlossen? (das wäre das einfachste)
  • Wird eine Branche ausgeschlossen, und ist diese Branche klar abgrenzbar? Was tun mit Grenzfällen?

Einmal angenommen, der Veranstalter betreibt bereits Wochen im Voraus Werbung für seinen Sponsor, aber die Veranstaltung selbst kann nicht stattfinden. Was passiert dann mit den Sponsorengeldern?

Ein Idealfall wäre, wenn im Vertrag ziffernmäßig aufgeschlüsselt werden würde, welche Maßnahmen welchen Wert haben – denn ließe sich leicht berechnen, welche Maßnahmen nicht stattgefunden haben und abgezogen (also ggf. erstattet) werden müssen.

Ansonsten sollte man versuchen, zumindest grobe Bereichssummen zu bilden (z.B. vor der Veranstaltung, während, und nach der Veranstaltung).

Wenn auch das nicht funktioniert, sollte zumindest klargestellt werden, ob/dass die Durchführung auch der Veranstaltung Bedingung für das Behaltendürfen der zumindest anteiligen Sponsorengelder sein soll.

Der Veranstalter verarbeitet fremde personenbezogene Daten, wenn er bspw.

  • die Telefonnummer, Mailadresse, Namen usw. von Mitarbeitern der Sponsoren speichert (bspw. im Outlook), oder
  • Fotos seiner Veranstaltung macht, und Mitarbeiter der Sponsoren sind darauf erkennbar.

Das sind nur 2 von mehreren denkbaren Beispielen. In diesen Fällen muss der Veranstalter die betroffenen Personen informieren und bspw. über die Verantwortlichkeiten, Zwecke, Rechtsgrundlagen und Rechte → es ist eine Datenschutzerklärung erforderlich!

Noch wenige Schritte zu Ihrem Sponsorenvertrag:

Sie haben Interesse an einzelnen Klauseln, an einem Sponsorenvertrag bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen?

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an info@eventfaq.de, oder füllen Sie das Formular aus – wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen, um ein paar Details zu klären, und damit wir Ihnen ein Angebot zukommen lassen können.

Warum macht eine kurze Besprechung vorher Sinn? Wir können mit unserer Erfahrung sicherlich leichter den wirklichen Bedarf und die passenden Vertragstypen identifizieren. Daher bieten wir gerne vorab ein unverbindliches Gespräch an.

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Sie haben bereits AGB bzw. einen Sponsorenvertrag?

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  • Thomas-Waetke_Profil: © Sebastian Heck
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