Teilnehmer-AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und bspw. Tagungs-Teilnehmern. Viele dieser Punkte greifen aber auch bspw. in einer Hausordnung bzw. für Konzerte u.a.
Sie sind der Veranstalter:
In diesen AGB tritt eine Besonderheit zu Tage: Je nach Veranstaltung sind Teilnehmer bzw. Besucher oft auch Verbraucher i.S.d. § 13 BGB. Gegenüber Verbrauchern sind die Anforderungen an die Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch strenger als gegenüber B2B-Teilnehmern. Je nach Veranstaltungsart kommt auch das gesetzliche Widerrufsrecht ins Spiel. D.h. vor einer Vertragsgestaltung bzw. Erstellung der Hausordnung sollte diese Frage zuvor geprüft werden.
Hier ein paar Beispiele, was der Veranstalter in seinen Teilnehmer-AGB bzw. einer Hausordnung regeln könnte:
- Gibt es ein Rückgaberecht für das Ticket? Kann der Teilnehmer stornieren? (Achtung: Hier muss aufgepasst werden, diese Regelungen nicht zu verwechseln mit dem gesetzlichen Widerrufsrecht des Verbrauchers, das er bei manchen Veranstaltungen hat)
- Was passiert mit den Kosten für das Catering bspw. bei einer Tagung, wenn der Teilnehmer den Vertrag vorher storniert?
- Welche Sachen darf der Teilnehmer/Besucher nicht mitbringen?
- Was darf der Teilnehmer/Besucher nicht sagen oder tun?
- Darf die Veranstaltung gefilmt oder fotografiert werden?
- Wenn Unterlagen ausgehändigt werden: Sollen diese geschützt werden?
- Was passiert bei Absage der Veranstaltung?
- Was passiert, wenn ein Künstler bzw. Referent ausfällt?
- Sind Risikohinweise geboten bzw. sinnvoll? (bspw. bei sportlich geprägten Veranstaltungen)
Im Regelfall werden auch Datenschutzhinweise benötigt, bspw. wenn Tickets verkauft oder Fotos gemacht werden.
Noch wenige Schritte zu Ihren Teilnehmer-AGB bzw. Hausordnung:
Sie haben Interesse an einzelnen Klauseln, an einer Hausordnung bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen?
Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an info@eventfaq.de, oder füllen Sie das Formular aus – wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen, um ein paar Details zu klären, und damit wir Ihnen ein Angebot zukommen lassen können.
Warum macht eine kurze Besprechung vorher Sinn? Wir können mit unserer Erfahrung sicherlich leichter den wirklichen Bedarf und die passenden Vertragstypen identifizieren. Daher bieten wir gerne vorab ein unverbindliches Gespräch an.
Anfrage Teilnehmer-AGB
Andere Verträge & AGB:
Agentur, Berater, Eventmanager | Auftragsverarbeitung von Daten | Datenschutzerklärung | Delegation Veranstaltungsleitung | Fotografen | Freie Mitarbeiter | Geheimhaltung | Kooperation | Künstler | Letter of Intent, Vorvertrag | Location, Venue | Messe & Ausstellungen | Referenten & Moderatoren | Sicherheit | Sponsoring | Subunternehmer | Technik | Sonstiges
Ich berate alle Verantwortlichen auf einer Veranstaltung. Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Herausgeber von EVENTFAQ. Mehr über mich
Profitieren auch Sie von meiner jahrelangen praktischen und theoretischen Erfahrung in Organisation, anwaltlicher Beratung und Durchführung von Veranstaltungen aller Art!
Kontakt: info@eventfaq.de oder Telefon 0721 1205060.
Urheberangabe für das/die Foto(s) (Symbolfoto):
- Thomas-Waetke_Profil: © Sebastian Heck
- Seminarteilnehmer: © anzebizjan - Fotolia.com