Hausrecht
Begriffe aus dem LexikonDas Hausrecht ist das Recht des Eigentümers, eigentlich zu duldende Eingriffe in sein Eigentum abzuwehren. Das Hausrecht spiegelt sich in § 903 BGB und § 1004 BGB wieder. Die Gerichte versuchen aber, die komplizierte juristische Konstruktion des Hausrechts soweit wie möglich zu umschiffen.
Im privaten bzw. privatwirtschaftlichen Bereich sind Hausverbote des Hausrechtsinhabers grundsätzlich zulässig.
So kann der Hausrechtsinhaber bspw. verhindern, dass eine fremde Person sein Eigentum bzw. sein Grundstück betritt.
In Internetforen spricht man auch vom virtuellen Hausrecht, d.h. der Forenbetreiber kann einen Nutzer von seinem Forum aussperren.
Sie planen eine Veranstaltung und haben rechtliche Unsicherheiten?
Hr. Waetke berät Sie umfassend. Buchen Sie eine Beratung.
Urheberangabe für das/die Foto(s) (Symbolfoto):
- Thomas Waetke_1: © Sebastian Heck
- AGBCheck_quer: © Foto: Prostock-studio stock.adobe.com / Bannergestaltung: kollarneuber.de
- vorvertrag-final-web-829x100_alternative: © Foto: fotofabrik, stock.adobe.com / Bannergestaltung: kollarneuber.de
- “Betreten verboten”-Schild: © nmann77 - Fotolia.com