Datenschutzrecht

Betrieb einer Webseite, Kartenverkauf, Gästeliste usw.
Datenschutzrecht

Datenschutzrecht bzw. Datenschutz: Daran kommt heute keiner mehr vorbei. Sei es als Betroffener, wenn es um die Speicherung der eigenen Daten geht, sei es als Unternehmen, das – insbesondere durch die vernetzte Onlinewelt – gar nicht mehr anders kann, als das Datenschutzrecht zu beachten. Auch Veranstalter benötigen Kenntnisse im Datenschutz, da auch er eine Vielzahl fremder Daten verarbeitet.

Bezug dieses Rechtsgebiets zu Veranstaltungen

Hier ein paar Beispiele für Datenverarbeitungsvorgänge:

  • Ein Event wird live gestreamt bzw. aufgezeichnet.
  • Ein Nutzer füllt ein Kontaktformular auf der Webseite aus und schickt es an den Betreiber der Webseite.
  • Bei der Durchführung von Gewinnspielen (online und offline) werden die Daten der Teilnehmer erfasst.
  • Datenerhebung von Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern.
  • Ein Besucher kauft eine Eintrittskarte in einem Onlineshop.
  • Die Eventagentur gibt Teilnehmerlisten an das Hotel weiter.
  • Auf der Veranstaltung werden Fotos von Besucher gemacht.
  • Datenverarbeitung für den Versand von Werbenewslettern.
  • Abfrage von Allergien usw.

Das Datenschutzrecht ist also schon lange nicht mehr der Papiertiger, als der es einmal angefangen hat. Niemand kann es sich leisten, das Datenschutzrecht nicht einzuhalten. Vom Imageschaden eines Unternehmens, dem Daten abhanden kommen, ganz zu schweigen.

Seit Mai 2018 gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO). Diese bringt bzw. brachte erhebliche Änderungen mit sich, u.a. ein ganz massiv gestiegenes Bußgeld!

Die DSGVO vereinheitlich EU-weit das Datenschutzrecht. Aufgrund von sog. Öffnungsklauseln in der EU-Verordnung dürfen die nationalen Gesetzgeber eigene Regelungen erlassen, die die DSGVO im Einzelfall konkretisieren. Deutschland hat das mit einem neuen BDSG getan, das seit 25.05.2018 das alte BDSG ersetzt hat. Hier werden u.a. der Beschäftigtendatenschutz oder der Datenschutzbeauftragte geregelt ⇒ d.h.: Immer in beide Regelwerke schauen, in die DSGVO und in das BDSG!

Hinweis
Unsere Checkliste für die wichtigsten Todo´s aus der DSGVO finden Sie hier.

AUSGEWÄHLTE FAQ

Wenn man bspw. im Internet oder im Telefonbuch die Mailadresse eines Unternehmens findet, dem man Werbung schicken möchte – darf man diese Daten speichern und nutzen?

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Wann ist ein berechtigtes Interesse gegeben, das dazu führt, dass man fremde personenbezogenen Daten verarbeiten darf?

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Wenn mehrere Datenverarbeiter über Mittel und Zweck zumindest eines Datenverarbeitungsvorgangs gemeinsam entscheiden, kann eine sog. Gemeinsame Verantwortlichkeit vorliegen. Was das ist, erkläre ich hier:

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Wann spricht man von einer Auftragsverarbeitung?

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Veranstaltung Fotos DSGVO – drei Worte, die so manchen Veranstalter verzweifeln lassen. Wann darf man seine Veranstaltung bzw. die Besucher fotografieren?

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Ein Veranstalter beauftragt eine Agentur, eine Veranstaltung für Mitarbeiter oder Kunden zu organisieren, die auch bspw. ein Abendessen beinhaltet. Weit verbreitet ist die Angewohnheit, dass die Agentur Allergien bei den Teilnehmern abfragt, und diese dann an den Cateringservice weitergibt.

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Das können wir für Sie tun:

  • Datenschutzhinweise bspw. für Kunden
  • Beratung zu Datenschutzmaßnahmen
  • Verträge (AVV, Gemeinsame Verantwortlichkeit)
  • Inhouse-Schulungen und vieles mehr!

Ihr Kontakt zu uns:

ALLE BEITRÄGE ZUM DATENSCHUTZ

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