In einer Location darf man grundsätzlich nicht „einfach so“ eine Veranstaltung durchführen. Das mag in einem Wohnhaus und einer privaten Geburtstagsfeier noch funktionieren, aber nicht mehr bei öffentlichen bzw. gewerblichen Veranstaltungen. Man ahnt es: Es wird eine Genehmigung notwendig, die Location zum Zwecke von Veranstaltungen nutzen zu dürfen.

Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover erinnert nochmals an ein altbekanntes Problem: Egal ob Eigentümer, Vermieter oder Betreiber der Location, im Laufe der Zeit vergisst man, wozu die Location seinerzeit genehmigt wurde, oder man glaubt irrigerweise, sich im Rahmen der Genehmigung zu bewegen.

Aufgabe 1: Prüfen Sie, was genehmigt ist. Gibt es Veranstaltungsarten, die demnach nicht zulässig sind?

Aufgabe 2: Prüfen Sie, ob die avisierte Veranstaltungsart „verwandt“ ist mit den genehmigten Veranstaltungsarten. Kriterien können oftmals bspw. sein:

  • Sind zusätzliche Parkplätze notwendig?
  • Entsteht zusätzlicher Lärm zu Lasten der Anwohner bzw. Anlieger?
  • Ist mit verstärktem Verkehr durch An- und Abreise zu rechnen?
  • Gibt es zusätzliche Gefährdungen bzw. Risiken, die es vorher nicht gegeben hat? (Brandschutz, Statik, Befüllung…)
  • Sind ausreichend Toiletten vorhanden?
  • Passt die neue Nutzungsart zum örtlichen Bebauungsplan?

Gibt es also allzu große Abweichungen bzw. Änderungen, so kann eine Nutzungsänderung notwendig sein. Hierfür sollte übrigens ausreichend Vorlaufzeit eingeplant werden.

Noch ein Tipp: Wenn Sie der Pächter bzw. Hauptmieter der Location sind (und an Veranstalter weiter vermieten), schauen Sie auch vorsorglich im Mietvertrag, ob dort ggf. bestimmte Nutzungsarten vertragsrechtlich erlaubt bzw. untersagt sind.