Die aktualisierte DGUV-Information 215-310 „Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen“ bietet Informationen und Praxishilfen für die erfolgreiche und sicherheitsgerechte Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Produktionen.
Mit der Neufassung von Mai 2025 wurde die vorliegende DGUV-Information rundum aktualisiert und auf den neuesten Stand der Technik gebracht. Insbesondere folgende Änderungen gibt es im Vergleich zur letzten Ausgabe von 2016:
- Anpassung an das aktuelle Vorschriften- und Regelwerk
- Neuer Abschnitt 2.2.6 Gewaltprävention
- Neuer Abschnitt 3.3.7 Film- und Außenproduktion
- Überarbeitung der Anhänge
So heißt es bspw. im Kapitel „Gewaltprävention“:
„Bei der Beurteilung der psychischen Belastung am Arbeitsplatz nimmt der Aspekt der Gewalt, insbesondere in Bereichen mit Publikumsverkehr, einen nicht zu unterschätzenden Stellenwert ein. Dabei kennt die Gewalt bei Veranstaltungen und Produktionen viele Facetten: Angefangen bei lauten kontroversen Gesprächen, Beschimpfungen, Nichtbefolgen von Anweisungen, Cybermobbing, Stalking, bis hin zu körperlichen Übergriffen, sexualisierter Gewalt und Einsatz von Waffen.
Zur Ermittlung des Gefährdungspotentials und der Handlungsnotwendigkeit haben sich jedoch folgende Methoden bewährt:
- Einführung eines Meldewesens für stattgefundene Gewaltvorkommnisse
- Analyse betrieblicher Vorfallsberichte (z.B. Strafanzeigen, Hausverbote, Unfallanzeigen, Meldungen durch das eingeführte Meldewesen)
- Durchführung einer Personalbefragung hinsichtlich der Häufigkeit und Art der erfolgten Gewaltvorkommnisse, z.B. „FoBik – kurzer Fragebogen zu Formen der Bedrohung im Kundenverkehr““
Zum Download als PDF bei der DGUV