Unfallverhütung

BGV, DGUV, Regeln, Informationen...
Unfallverhütung

Die Unfallverhütungsvorschriften (kurz: UVV) gelten zwischen dem Unternehmer (zumeist Arbeitgeber) und Versicherten (zumeist sind das die Arbeitnehmer). Die UVV werden von den Berufsgenossenschaften erlassen. Hierbei gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Regelwerke, sowie daneben noch weitere technische Regelwerke (z.B. TRBS), die auch von privaten Einrichtungen erarbeitet werden.

Es gibt:

  • DGUV Vorschriften,
  • DGUV Regeln,
  • DGUV Informationen,
  • DGUV Grundsätze.

Daneben gibt es Technische Regelwerke, die von den Unfallversicherungsträgern, öffentlich-rechtlichen Ausschüssen oder Privaten erarbeitet werden:

  • ASR = Technische Regeln für Arbeitsstätten,
  • RAB = Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen,
  • TRBS = Technische Regeln für Betriebssicherheit.

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Wenn sich der Unternehmer oder der Versicherte nicht an die UVV hält…

  • und es passiert nichts, so kann das eine Ordnungswidrigkeit sein (ähnlich bei den Arbeitsschutzgesetzen: Hier ist schon das Nichtstun oftmals ordnungswidrig!).
  • und es kommt zu einem Unfall, so wird dem Unternehmer bzw. dem Versicherten fahrlässiges Handeln unterstellt, sofern er nicht beweisen kann, dass er sich zwar nicht an die UVV gehalten, aber andere gleichwertige Maßnahmen getroffen hatte.
  • kann unter Umständen seinen Versicherungsschutz verlieren.

Gelten die Unfallverhütungsvorschriften auch für Selbständige?

Jain, bzw. das kommt darauf an, ist hier die richtige Antwort:

Wer als Selbständiger freiwillig bei “seiner” Berufsgenossenschaft versichert ist, der fällt auch in den Geltungsbereich der Unfallverhütungsvorschriften! Allerdings gibt es auch Unfallverhütungsvorschriften, die auch nichtversicherte Unternehmer ohne Beschäftigte einbeziehen (so z.B. die DGUV Vorschrift 38 “Bauarbeiten”). Lesen Sie dazu ausführlich unseren Beitrag

Achtung!
Die UVV sollten aber auch außerhalb des Arbeitsrechts bzw. der Unfallverhütungsvorschriften beachtet werden: Kommt es zu einem Schaden, prüft das Gericht u.a., ob die vom Verantwortlichen (ggf. nicht) getroffenen Maßnahmen erforderlich und zumutbar waren. Hier helfen dem Richter eben auch die UVV, d.h. diese konkretisieren ggf. die Verkehrssicherungspflichten des Veranwortlichen.

Hier haben wir die wichtigsten für die Eventbranche zusammengestellt und nach möglichen Sachthemen sortiert.

DIE ÜBERSICHT

  • DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention → Link
  • DGUV Regel 100-101: Grundsätze der Prävention → Link
  • ASR A2.2: Maßnahmen gegen Brände → Link
  • ASR A2.3: Fluchtwege und Notausgänge → Link
  • DGUV Information 208-005: Treppen → Link
  • DGUV Information 208-044: Automatische Tore im Fluchtweg → Link
  • DGUV Information 212-139: Notrufmöglichkeit für allein arbeitende Personen → Link
  • ASR A3.4: Beleuchtung → Link
  • ASI 10.0: Handlungsanleitung Betriebliche Gefährdungsbeurteilung → Link
  • ASI 10.1: Beurteilung psychischer Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung → Link
  • ASR A1.3: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung → Link
  • DGUV Information 205-001: Betrieblicher Brandschutz in der Praxis → Link
  • DGUV Information 211-006: Sicherheit und Gesundheitsschutz durch Koordinieren → Link
  • DGUV Information 211-010: Sicherheit durch Betriebsanweisungen → Link
  • DGUV Information 211-021: Der Sicherheitsbeauftragte → Link
  • DGUV Information 212-515: Persönliche Schutzausrüstungen → Link
  • DGUV Information 215-830: Zusammenarbeit von Unternehmen im Rahmen von Werkverträgen → Link
  • DGUV Regel 112-198: Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz → Link
  • DGUV Information 203-071: Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektr. Betriebsmittel → Link
  • DGUV Vorschrift 3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel → Link
  • TRBS 1201: Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen → Link
  • TRBS 1203: Befähigte Personen → Link
  • DGUV Regel 110-001: Arbeiten in Gaststätten → Link
  • DGUV Regel 110-010: Verwendung von Flüssiggas → Link
  • DGUV Vorschrift 79 : Verwendung von Flüssiggas → Link
  • DGUV Information 212-024: Gehörschutz → Link
  • DGUV Information 212-621: Gehörschutz → Link
  • DGUV Regel 112-194: Benutzung von Gehörschutz → Link
  • DGUV Information 215-312: Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Pyrotechnik, Nebel und andere szenische Effekte → Link
  • DGUV Regel 113-008: Pyrotechnik → Link
  • DGUV Information 203-036: Laser-Einrichtungen für Show- oder Projektionszwecke → Link

Neu sind hier die Regelungen der “TROS Laser”.

  • DGUV Broschüre “Prävention von Unfällen im professionellen Bühnentanz” → Link
  • DGUV Information 215-310: Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen – Leitfaden für Theater, Film, Hörfunk, Fernsehen, Konzerte, Shows, Events, Messen und Ausstellungen → Link
  • DGUV Information 215-313: Lasten über Personen → Link
  • DGUV Information 215-314: Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Scheinwerfer → Link
  • DGUV Information 215-315: Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen – Besondere szenische Darstellungen → Link
  • DGUV Information 215-316: Brandschutz im Dekorationsbau → Link
  • DGUV Information 215-320: Arbeitsmittel für das szenische Bewegen von Personen → Link
  • DGUV Regel 115-002: Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung → Link
  • DGUV Vorschrift 17: Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung → Link
  • DGUV Vorschrift 19: Schausteller und Zirkusunternehmen → Link
  • DGUV Vorschrift 23: Wach- und Sicherungsdienste → Link
  • DGUV Vorschrift 42: Zelte und Tragluftbauten → Link

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