Die sog. Mindestlohnkommission hat sich auf eine zweistufige Steigerung des gesetzlichen Mindestlohns geeinigt: Zum 1. Januar 2026 soll der Mindestlohn von derzeit 12,82 Euro auf 13,60 90 pro Stunde, ab dem 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro steigen.
Arbeitgeber müssen berücksichtigen, dass bei einem Festgehalt dann entsprechend weniger Stunden gearbeitet werden müssen bzw. dürfen, um den gesetzlichen Mindestlohn nicht zu unterschreiten. Dies hat natürlich auch Auswirkungen auf die Preisgestaltung bei Veranstaltungen und ihren Dienstleistern.