Veranstaltungsleiter

Einer muss entscheiden
Veranstaltungsleiter

Der Veranstaltungsleiter wird oft verwechselt mit dem Projektleiter. Da der Veranstaltungsleiter aber bspw. in der Versammlungsstättenverordnung explizit genannt ist, kann es zu Verwirrungen und unklaren Zuständigkeiten kommen. Auch ist oftmals die Aufgabe oder Qualifikation des VA-Leiters nicht bekannt.

Vorweg:

Differenzieren Sie zwischen

  • der Veranstaltungsleitung im Sinne des Sonderbaurechts (bspw. § 38 MVStättVO) = das ist die Leitung der Versammlungsstätte im Veranstaltungsbetrieb, und
  • der Veranstaltungsleitung in Gestalt der Projektleitung = das ist die Leitung der Veranstaltung.

Bei der Frage, welche Aufgaben ein Veranstaltungsleiter hat, sollte man also nicht pauschal über diese beiden Verantwortungsbereiche drüberwischen – sondern vielmehr konkret zuordnen. Personalunion ist denkbar und möglich, muss aber wohl überlegt werden.

Hier finden Sie ein paar Details zum Begriff des VA-Leiters:

Was genau soll ein Veranstaltungsleiter eigentlich machen? Wofür ist er zuständig?

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Wer “darf” Veranstaltungsleiter sein? Welche Qualifikation oder Ausbildung ist dafür notwendig?

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Dokument für Delegation

Als Betreiber wollen Sie Betriebspflichten auf eine Veranstaltungsleitung delegieren? Dann klicken Sie links auf “weiter”, dort finden Sie zu einer solchen Delegation bzw. die entsprechende Vereinbarung weitere Informationen.

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