Generalunternehmer

Begriff aus dem Lexikon
Generalunternehmer

Generalunternehmer bezeichnet den Vertragspartner, der “zwischen den Stühlen” sitzt; in der Eventbranche ist das typischerweise die Eventagentur, aber auch technische Dienstleister u.a. Ich beschreibe das am Beispiel der Eventagentur:

  • Der Kunde/Auftraggeber beauftragt die Eventagentur mit der Durchführung und Planung einer Veranstaltung.
  • Wenn die Eventagentur selbst nicht alle dafür erforderlichen Leistungen erbringen kann, sondern ihrerseits Sub-/Nachunternehmer beauftragt, um alle Leistungen erbringen zu können, dann ist die Agentur der Generalunternehmer.

Anders ausgedrückt:

  • Der Kunde hat einen Vertrag mit dieser einen Eventagentur. Er hat damit einen Ansprechpartner, er bekommt “alles aus einer Hand”.
  • Die Eventagentur wiederum schließt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Verträge mit ihren Subunternehmern (z.B. Location, Technik, Künstler usw.) und gibt quasi das Gesamtpaket “Veranstaltung” an den Kunden.

Die Besonderheiten:

  • Der Kunde hält sich grundsätzlich immer an “seinen” Vertragspartner, wenn etwas schief geht: Das ist die Eventagentur. Sie haftet also für Fehler ihrer Subunternehmer, als ob sie selbst den Fehler gemacht hätte (man spricht hier oftmals auch davon, dass der Subunternehmer der Erfüllungsgehilfe der Agentur ist: Er hilft der Agentur dabei, deren vertraglich geschuldete Leistung “Veranstaltung” zu erfüllen).
  • Die Agentur muss grundsätzlich keine Sorge haben, dass der Kunde direkten Kontakt mit den Leistungsträgern bekommt und künftige Geschäfte ohne die Agentur abwickelt.
  • Die Agentur legt typischerweise auch keine Einzelpreise offen.
  • Generalunternehmer zu sein ist ein toller Service gegenüber dem Kunden; die Agentur muss aber prüfen, ob und inwieweit sie dadurch Ihre Risiken erhöht (mand enke daran, dass der Kunde den Vertrag mit der Agentur storniert – aber die Verträge zwischen Agentur und Subunternehmern laufen ja erst mal normal weiter…).

BEITRÄGE ZUR EVENTAGENTUR

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