Arbeitszeit

Wochenarbeitszeit, Ruhezeit, Pausen...
Arbeitszeit

Arbeitszeit bzw. die Grenzen aus dem Arbeitszeitgesetz werden in der Veranstaltungsbranche zumeist eher als störend empfunden. Die Aussage “Würden wir uns an das Arbeitszeitgesetz halten, könnten wir keine Veranstaltungen machen” höre ich erstaunlich oft.

Allerdings steht das Arbeitszeitgesetz nicht zur Disposition des Arbeitgebers bzw. auch nicht einer Branche: Immerhin zeigen viele Beispiele, dass es auch funktioniert, wenn man sich an das Arbeitszeitgesetz hält.

Achtung!
Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz können bei Hartnäckigkeit auch eine Straftat sein = d.h. der Arbeitgeber kann sich strafbar machen! Da es auch um die Gesundheit eines wichtigten Kapitals eines Unternehmens geht – die Mitarbeiter -, sollte man dieses Thema nicht auf die leichte Schulter nehmen.

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  • Frau schaut auf Armbanduhr und schreit: © detailblick - Fotolia.com