In dieser Beitragsreihe stellen wir Gesetze bzw. Verordnungen vor, mit denen man bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen in Berührung kommen kann.

Heute: Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG).

Das Arbeitszeitgesetz ist Teil des Arbeitsschutzes.

Geregelt werden u.a. die maximale Arbeitszeit pro Tag, die Pausen während der Arbeitszeit, die Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitszeiten und das Arbeiten an Sonn- und Feiertagen.

Zu beachten ist, dass Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz für den Arbeitgeber nicht nur eine Ordnungswidrigkeit sind, sondern bei „Beharrlichkeit“ auch eine Straftat sein können!

Ein paar beispielhafte Fakten zur Arbeitszeit:

  • Pro Tag darf ein Arbeitnehmer maximal 10 Stunden arbeiten, normalerweise aber nur 8 Stunden (d.h. ein 10-Stunden-Tag ist zeitnah durch bspw. einen 6-Stunden-Tag auszugleichen).
  • Pro Woche ergibt sich damit eine maximale Wochenarbeitszeit von 60 Stunden (der Samstag gilt als Werktag).
  • Zwischen zwei Arbeitstagen muss eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten werden.
  • Pausen müssen „echte“ Pausen sein, über deren Zeitverlauf und Ort grundsätzlich der Arbeitnehmer selbst entscheiden können muss.
  • Fahrt- bzw. Reisezeiten vom Arbeitsplatz zur Location können Arbeitszeit sein.
  • Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer, die sie auch bei Nebenjobs, addieren und kontrollieren, dass „ihr“ Arbeitnehmer nicht die maximalen Zeiten überschreitet.