Korrekterweise muss man die Frage anders stellen, denn Pausen selbst unterbrechen nur die Arbeitszeit. Also: Kann man die tägliche Arbeitszeit (besser: Anwesenheitsdauer) ausdehnen durch Pausen?
Am Tag darf man grundsätzlich maximal 10 Stunden arbeiten. Beginnt bspw. der Veranstaltungsaufbau um 9 Uhr, dann wäre spätestens um 19 Uhr Schluss mit arbeiten. Bei einer 10-stündigen Arbeitszeit muss es aber eine Pause von mindestens 45 Minuten geben (§ 4 ArbZG). D.h., die Anwesenheit bei der Veranstaltung verlängert sich bis 19:45 Uhr.
Die Pausenzeiten können aber auch länger als 45 Minuten gestaltet werden, bspw. 3 Stunden, wenn der Abbau erst um 20 Uhr beginnt.
Bei diesen zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten sind aber zwei Einschränkungen zu beachten:
- Zwischen zwei Arbeitstagen muss es eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden geben. Hört also der erste Arbeitstag um 21 Uhr auf, darf der nächste Arbeitstag frühestens 11 Stunden später beginnen, also ab 8 Uhr.
- Bei den ausgedehnten Pausen muss es sich um „echte“ Pausen handeln, d.h. der Arbeitnehmer muss die Möglichkeit haben, sich zu entspannen und sich Tätigkeiten nach seiner Wahl zu widmen. Muss er ständig erreichbar und einsatzbereit sein, um während der Veranstaltung spontan aushelfen zu können, dann sind diese Pausenzeiten wohl eher Arbeitszeiten.
Man sieht aber: Man kann und darf die Anwesenheitsdauer eines Arbeitnehmers bei einer Veranstaltung über die maximale Arbeitszeit von 10 Stunden hinaus verlängern.
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