Freier Mitarbeiter

Begriff aus dem Lexikon
Freier Mitarbeiter

Freier Mitarbeiter (auch Freelancer genannt) ist derjenige, der nicht weisungsgebunden ist. Er ist kein Arbeitnehmer. Wer Freie Mitarbeiter beschäftigt, muss aufpassen, dass es keine „Scheinselbständigen“ sind, da man dann ins Arbeitsrecht rutscht: Der Scheinselbständige ist nämlich Arbeitnehmer.

In der Eventbranche gibt es viele “Freie” oder “Freelancer”, da der Auftraggeber sich dann nicht um das Arbeitszeitgesetz usw. kümmern muss. Dennoch darf der Auftraggeber die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) gegenüber dem Freien nicht gänzlich außer Acht lassen, da die UVV die Verkehrssicherungspflichten des Auftraggebers gegenüber dem Freien konkretisieren.

Umgekehrt hat der Freie die UVV ggf. aufgrund seines Versicherungsvertrages einzuhalten, da die Versicherungen die Einhaltung oftmals als Obliegenheiten in den Versicherungsbedingungen vorschreiben.

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