Tag "Unfallversicherung"

“Sie nehmen auf eigenes Risiko teil” = Haftung ausgeschlossen?

Man möchte natürlich nicht unnötig haften müssen, wenn es zulässige Wege gibt, nicht für alles verantwortlich zu sein. Wir erklären in diesem Beitrag die häufigsten Fehler und worauf man achten sollte, wenn eine Veranstaltung riskant wird.

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Änderung der Rechtsprechung zu Abteilungsfeiern

Abteilungsfeiern können nach einem Urteil des Bundessozialgerichts künftig auch eine eigene Betriebsveranstaltung sein.

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Firmenausflug ohne Unfallversicherung: Muss der Arbeitgeber aufklären?

Muss der Arbeitgeber seine Beschäftigten aufklären, dass sie bei einem Incentive unter Umständen nicht gesetzlich unfallversichert sind? Hier ein Beispiel an einem Ski-Tag eines Unternehmens.

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Versicherungsschutz beim Incentive

Wenn sich ein Mitarbeiter auf einem Betriebsausflug verletzt, stellt sich die Frage, ob der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung greift. In diesem Beitrag geht es um einen Skiausflug im Rahmen eines Incentivs.

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Kein Unfallversicherungsschutz bei Besuch eines Volksfests nach einer Fortbildung

Wenn Mitarbeiter nach einer Fortbildungsveranstaltung noch ein Volksfest besuchen, ist dieser Besuch nicht automatisch gesetzlich unfallversichert. Hier ein konkrete Beispiel.

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(Unerbetene) Hilfe bei der Floßfahrt unterfällt nicht der gesetzlichen Unfallversicherung

Wer bei einer Floßfahrt beim Anlegen hilft und sich dabei verletzt, kann unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen. Aber nur, wenn er ein sog. Wie-Beschäftigter ist. Wann das der Fall ist, erklären wir in diesem Beitrag.

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Arbeitszeit überzogen: Kann der Arbeitnehmer seinen Versicherungsschutz verlieren?

Viele Arbeitnehmer arbeiten (teilweise) deutlich länger als es gesetzlich erlaubt wäre. In diesem Beitrag beleuchte ich den Fall, dass ein Arbeitnehmer nach einem Überziehen der Arbeitszeit einen Arbeits- oder Wegeunfall erleidet. Man muss unterscheiden zwischen den Rechtsfolgen für den Arbeitnehmer und für den Arbeitgeber.

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Freizeitprogramm bei Tagung ist nicht gesetzlich unfallversichert

Nimmt ein Mitarbeiter nach einer Tagung seines Arbeitgebers an einer angebotenen Segway-Tour teil, so ist ein Unfall dabei nicht gesetzlich unfallversichert. Das hat das Sozialgericht Stuttgart entschieden. Bei einer Veranstaltung wie z.B. einer Tagung für die Mitarbeiter stehen Programmpunkte dann nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie abgrenzbar von der Tagung eher als Teil der Unterhaltung und Geselligkeit dienen.

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Haftung innerhalb des Betriebs

Bei Schäden innerhalb eines Betriebs gibt es eine Ausnahme von der sonst übliche weitgehenden Haftung. Ein Beispiel:

Bei einer Veranstaltung soll ein Mitarbeiter eine Leiter hochsteigen, um Dekoration zu befestigen. Ein Kollege soll die Leiter festhalten. Als sein Handy klingelt, lässt er die Leiter los, weshalb sie ins Rutschen kommt und umkippt. Der Mitarbeiter auf der Leiter stürzt ab und verletzt sich.

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Müdigkeit und die Rechtsfolgen

Ein chinesischer Fußballfan der englischen Mannschaft ist an Herzversagen verstorben, nachdem er beim Fußballschauen 11 Nächte

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