Tag "Freier Mitarbeiter"

Was tun Sie, wenn…? (Fotograf)

Wissen Sie, auf was Sie achten müssen, wenn Sie einen Fotografen beauftragen wollen?

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Sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung gleich Arbeitsverhältnis?

Wenn die Rentenversicherung bei einer Prüfung zum Ergebnis kommt, dass der Freie Mitarbeiter nicht sozialversicherungsrechtlich abhängig sei: Ist der Auftraggeber dann auf der sicheren Seite?

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Freier Mitarbeiter-Vertrag

Sie beauftragen Freie Mitarbeiter (Freelancer) für Veranstaltungen als Berater oder Spezialisten?

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Der Koalitionsvertrag und die Veranstaltungswirtschaft

Der Koalitionsvertrag steht, was findet sich darin für die Veranstaltungsbranche? Wir stellen hier die maßgeblichen Passagen zusammen.

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Neues Urteil zur Scheinselbständigkeit

Ein neues Urteil stellt ein Kriterium der Scheinselbständigkeit in den Fokus: Die Anwesenheitspflicht während des Auftrags. Schaut man auf eine Veranstaltung, gibt es eine Reihe vergleichbarer Positionen.

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Neues Urteil mit zwei wichtigen Kernaussagen zur Scheinselbständigkeit

In einem Urteil des LSG Baden-Württemberg finden sich wichtige Kernaussagen zum Thema Scheinselbständigkeit.

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Dirigent eines Orchesters: Selbständig oder scheinselbständig?

Die Scheinselbständigkeit spielt in der Veranstaltungsbranche eine wichtige bzw. gefährliche Rolle. Die Unsicherheit ist groß, und letztlich ist es immer eine Frage des Einzelfalls. Wir stellen hier ein neues Urteil vor.

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Der Rückforderungsanspruch gegen den Scheinselbständigen

Stellt sich ein Freier Mitarbeiter als scheinselbständig heraus, kann auch ihn ein Risiko treffen: Nämlich die Rückzahlungspflicht der zuviel erhaltenen Honorarzahlungen.

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Scheinselbständigkeit und ANÜ im Dreieck

Im Dreiecksverhältnis zwischen Veranstalter, Dienstleister und Subunternehmer spielen die Scheinselbständigkeit und Arbeitnehmerüberlassung eine wichtige Rolle. Wir erklären das an einem Beispiel.

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Übungsaufgabe: Personal

Zu Übungszwecken: Der Veranstalter V braucht Servicepersonal und will diese bei der Personalagentur P buchen. P kann das angeforderte Personal nicht alleine „liefern“. P sichert zu, in jedem Fall ausreichend Personal stellen zu können, ggf. über andere Agenturen.

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