Marktrecht

Festsetzung, Flohmärkte, Volksfeste...
Marktrecht

Marktrecht spielt für bestimmte Veranstaltungen eine oft unterschätzte Rolle, zumeist finden sich besondere Regelungen in der Gewerbeordnung.

Bezug des Marktrechts zu Veranstaltungen
Märkte am Wochenende | Festsetzung | Auswahlverfahren | Anspruch auf Zulassung | Reisegewerbe | Erlaubsnispflichten usw.

Volksfeste, Jahrmärkte, Weihnachtsmärkte usw. haben wie Messen und Ausstellungen eine Besonderheit: Ihr Veranstalter kann die gewerberechtliche Festsetzung beantragen. Die Festsetzung der Veranstaltung hat Vorteile, aber auch Nachteile.

Beispielhafte Vorteile:

  • Lockerung des Ladenschlussgesetzes,
  • Lockerung des Arbeitszeitgesetzes (Stichwort: Sonntagsarbeit),
  • Lockerung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Stichwort: Samstagsarbeit) usw.

Bemerkenswerter Nachteil:

  • Der Veranstalter verliert durch die Festsetzung einen nicht unerheblichen Teil seiner Vertragsfreiheit. Bei einem nicht festgesetzten Markt kann der Veranstalter frei entscheiden, welchem Aussteller oder Beschicker er einen Standplatz vermietet.

Durch die Festsetzung geht dem Veranstalter diese Freiheit verloren: Nun kann er nicht mehr den Bewerber nehmen, der am meisten zahlt. Der Bewerber hat grundsätzlich einen Anspruch auf Zulassung (§ 70 Gewerbeordnung).

Diese Tatsache führt im Marktrecht regelmäßig zu Streit: Gerade bei gut gebuchten Märkten und Volksfesten sind die Standplätze schnell vergeben. Bewerber, die sich vergeblich um einen Standplatz beworben haben, können gegen die Ablehnung vor dem Verwaltungsgericht klagen – durch die gewerberechtliche Festsetzung steht den Beteiligten der Weg zum Verwaltungsgericht offen.

AUSGEWÄHLTE FAQ

Welche Zulassungskriterien für das Auswahlverfahren zulässig sind, ist immer wieder Gegenstand von Gerichtsverfahren.

Fieranten sind Wanderhändler, also Händler ohne stationäres Ladengeschäft bspw. auf einem Flohmarkt oder einem Wochenmarkt.

Synonyme sind Beschicker oder Marktfahrer.

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