Festsetzung

Begriff aus dem Lexikon
Festsetzung

Die Festsetzung kommt aus dem Gewerberecht (genauer dem Marktrecht und Messerecht) und ist eine besondere Art von Genehmigung.

Ein Veranstalter kann (nicht muss!) seinen „Markt“, eine Messe (siehe § 64 GewO) oder eine Ausstellung (siehe § 65 GewO) freiwillig durch die zuständige Behörde festsetzen lassen (§ 69 Gewerbeordnung), wenn seine Veranstaltung die dort genannten Voraussetzungen erfüllt.

Warum die Festsetzung?

Durch sie entstehen für den Veranstalter manche Vorteile (z.B. Lockerungen beim Arbeitszeitgesetz und Ladenschlussgesetz; die Aussteller benötigen keine Reisegewerbekarten), aber auch Nachteile (z.B. zum Thema passende Aussteller haben Anspruch auf Zulassung, d.h. die Auswahl des Veranstalters über seine Aussteller ist eingeschränkt u.a..). Man spricht dann von den sog. Marktprivilegien.

Der Veranstalter muss also vor dem Antrag abwägen, wovon er mehr Vorteile hat.

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Messerecht

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