Unterweisung

Gefährdung, Massnahmen, Arbeitsschutz
Unterweisung

Unterweisung ist ein bewährtes und notwendiges Instrument der betrieblichen Prävention, also dem Arbeitsschutz. Sie soll den Arbeitnehmer über allgemeine und tätigkeitsbezogene Gefahren und geeignete Verhaltensweisen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen aufklären und informieren.

Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich in § 12 Arbeitsschutzgesetz:

“Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muß bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muß an die Gefährdungsentwicklung angepaßt sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.”

Die Form der Unterweisung gibt dabei das Arbeitsschutzgesetz nicht vor. Damit soll der Arbeitgeber auf individuelle betriebliche Bedürfnisse reagieren können – auch auf die individuellen Bedürfnisse der betroffenen Arbeitnehmer.

Normen, in der sich Pflichten zur Unterweisung finden:

Besondere Anwendungsfälle (Beispiele):

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