Da es dauernd Probleme damit gibt, schreibe ich mal was dazu: Allerdings schreibe ich das nicht in Schriftform, sondern schriftlich ;-)
Was bedeutet Schriftform?
Grundsätzlich bedeutet Schriftform „Original„, d.h. das Schriftstück ist mit Originalunterschriften versehen. Wird für einen Vertrag Schriftform vereinbart oder ist sie gesetzlich vorgeschrieben, heißt das: Die Unterschriften müssen im Original vorliegen, eine Übermittlung per Fax oder Mail ist nicht zulässig. Eine zulässige Alternative ist nur die elektronische Form gemäß § 126a BGB.
Die einfachere Variante ist die Schriftlichkeit: Hier geht es nur darum, dass die Absprachen bzw. die Unterschrift eben schriftlich erfolgen muss: SMS, Mail, Fax, Post… hier ist alles erlaubt.
Wann kann es die Schriftform geben?
1.) Vereinbarung im Vertrag
Die Vertragspartner können die Schriftform freiwillig vereinbaren. Das kann insbesondere dann Sinn machen, wenn es um hohe Werte geht: Denn nur mit einer Originalunterschrift kann man später beweisen, dass der andere Vertragspartner den Vertrag überhaupt unterschrieben hat (der Nachweis wäre ansonsten nur dann möglich, wenn auch der andere Vertragspartner bereits mit der Ausführung des Vertrages begonnen hat, z.B. wenn er die verlangte Vorkasse bezahlt hat).
Achtung!
2.) Gesetzliche Formvorschrift
Oder: Das Gesetz schreibt die Schriftform vor, z.B.:
- für den Überlassungsvertrag bei der Arbeitnehmerüberlassung (§ 12 Abs. 1 Satz 1 AÜG),
- für den befristeten Arbeitsvertrag (§ 14 Abs. 4 TzBfG); der unbefristete Arbeitsvertrag hingegen kann mündlich oder auch per E-Mail geschlossen werden.
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