Großveranstaltung

5000 Besucher Sicherheitskonzept Einvernehmen
Großveranstaltung

Übliche Definitionen von “Großveranstaltung”

Seit der Katastrophe auf der Loveparade 2010 in Duisburg gibt es diverse Leitfäden in den Bundesländern und Forschungsprojekte, die derlei Probleme künftig vermeiden helfen sollen.

Hier eine Auswahl zur Definition, wann eine Veranstaltung auch eine Großveranstaltung ist:

(1.) Orientierungsrahmen des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen im Freien:

“Großveranstaltungen sind Veranstaltungen,

  1. zu denen täglich mehr als 100.000 Besucher erwartet werden, oder
  2. bei denen die Zahl der zeitgleich erwarteten Besucher ein Drittel der Einwohner der Kommune übersteigt und sich erwartungsgemäß mindestens 5.000 Besucher zeitgleich auf dem Veranstaltungsgelände befinden, oder
  3. die über ein erhöhtes Gefährdungspotenzial verfügen.”

(2.) Leitfaden „Sicherheit bei Großveranstaltungen“, herausgegeben durch das Hessischen Ministerium des Innern und für Sport:

“(…) Eine eindeutige Abgrenzung zwischen Großveranstaltung und kleineren Veranstaltungen ist nicht möglich. So kann beispielsweise eine Veranstaltung mit sehr vielen Besuchern auf einem Festplatz eine geringere Gefährdung besitzen als mit nur wenigen Besuchern in einem geschlossenen Gebäude. Auch die Infrastruktur am und um den Veranstaltungsort ist von Bedeutung. Die Grenze zu einer Großveranstaltung wird in kleineren Kommunen und ländlicheren Gebieten niedriger liegen als in größeren Städten. Wichtig ist, dass alle Beteiligten sich zu Beginn der Planung mit den möglichen Gefahren auseinander setzen und somit das generelle Gefahrenpotential der Veranstaltung erkennen und richtig bewerten. (…)”

(3.) Elektronische Handreichung im Rahmen des Forschungsprojektes “BaSiGo – Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen”:

“Veranstaltungen, bei denen ein erhöhtes Gefährdungspotenzial aufgrund der Art der Veranstaltung vorliegt oder bei denen die Zahl der Besucher größer als ein Drittel der Einwohnerzahl bzw. größer als 5.000 ist. Sie erfordern eine behördliche Genehmigung sowie eine qualifizierte Zusammenarbeit der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) mit den Veranstaltern und anderen Beteiligten.”

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