Sicherheitskonzept auf Veranstaltungen: Eine Übersicht

Die Vorbereitung auf den Krisenfall
Sicherheitskonzept auf Veranstaltungen: Eine Übersicht

“Sicherheitskonzept” ist ein Teil der Veranstaltungssicherheit bzw. Besuchersicherheit.

Aktuell gibt es meiner Meinung nach keinen “Stand der Technik” für ein Sicherheitskonzept: Was sind die Inhalte? Wann ist ein Sicherheitskonzept “gut”?

Es gibt eine Reihe von Arbeitspapieren und Leitfäden, die insbesondere in der Zeit nach der Katastrophe auf der Loveparade 2010 in Duisburg entwickelt wurden. Entsprechend gibt es auch viele Unternehmen, die Sicherheitskonzepte anbieten – und viele verkaufen ihr Konzept als das einzig Wahre und das einzig Richtige.

Oft leiden “Sicherheitskonzepte” schon an grundlegenden Mängeln: Da werden z.B. die Aufgaben und Entscheidungsträger durcheinander gebracht oder nicht korrekt bezeichnet oder das Konzept endet letztlich mit der Feststellung, man müsse dann im Einzelfall entscheiden.

AUSGEWÄHLTE FAQ

Was kann die Behörde vom Veranstalter verlangen? Hierzu stellt sich bspw. die Frage, ob die Behörde ein Sicherheitskonzept verlangen oder darauf Einfluss nehmen kann.

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Müssen auch Kleinveranstalter ein Sicherheitskonzept erstellen?

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In unseren Checklisten haben wir auch eine Checkliste zum Thema Veranstaltungssicherheit.

Beachten Sie bitte, dass diese Checkliste nur eine Ideensammlung ist und nicht als vollständig verstanden werden darf.

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Hier finden Sie eine Übersicht zu typischen, aber auch oft unterschätzten Risiken für die Veranstaltung, Mitwirkende, Beschäftigte und Besucher, die Sie bei Ihrer Gefährdungsbeurteilung unterstützen kann:

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Hinweis: Nur, weil ich hier verlinke, bedeutet das nicht, dass ich die dortigen Informationen für (1.) richtig/vollständig oder (2.) falsch/unvollständig halte. Insoweit sollten die Links eher als Hilfestellungen/Ideenfindung zu verstehen sein.

  • Merkblatt „Sicherheitskonzept für Großveranstaltungen“ der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. → Link zum PDF
  • Informationen der Stadt München → Link zu den Downloads
  • Leitfaden Sicherheit bei Großveranstaltungen aus Hessen → Link zum PDF
  • Informationen des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW → Link zu den Downloads

Der Begriff “Panik” findet sich oft und schnell in der Presse wieder, wenn damit eigentlich ein Gedränge oder Massenbewegungen gemeint sind. Verhält sich ein Mensch einmal panisch, dann ist er nicht mehr unter Kontrolle. Betrachtet man aber Videos oder Fotos von vermeintlichen Massenpaniken, da fällt doch auf, dass sich die Menschen gegenseitig helfen, an die Hand nehmen, nach einem Sturz aufhelfen, sich nach Freunden umschauen usw. Wäre ein Mensch panisch, würde er derlei bewusste, gesteuerte Handlungen aber nicht mehr vornehmen (können), sondern planlos herumrennen.

Daher sollte man mit dem Begriff auch tatsächlich etwas zurückhaltend sein; immerhin auch lässt sich planerisch mit einem “Gedränge” anders umgehen als mit einer “Panik”.

Rechtssichere Klauseln oder Verträge zur Veranstaltungssicherheit?

Wir erstellen Verträge oder beraten Sie zu Sicherheitskonzepten, Brandschutzordnungen, Arbeitssicherheit, IT-Sicherheit, Datensicherheit…

Seminar Veranstaltungssicherheit

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