Vinh Dao (Canva)

Checkliste
Veranstaltungssicherheit

mit Bezug zu
rechtlichen Aspekten

Mit unseren Checklisten möchten wir eine Hilfestellung geben, hier mit der “Checkliste Veranstaltungssicherheit”.

Beachten Sie bitte, dass die Checklisten keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben, da sie natürlich nicht jede in Betracht kommende Veranstaltungsart und Konstellation abdecken können. Sie beziehen sich nur auf einige rechtlich relevante Themen und ersetzen keine Rechtsberatung.

Besucher einer Veranstaltung wollen Spaß haben und die Vorführungen genießen. Dabei dürfen sie grundsätzlich davon ausgehen, dass der Veranstalter das Notwendige und Zumutbare getan hat, damit ihnen nichts passieren kann. Die Anforderungen an die Sicherheit sind hoch – aber auch oftmals unklar, weil es derzeit zu viele verschiedene Ansichten zu der Frage gibt, was eigentlich “Veranstaltungssicherheit” ist. Manchmal ist weniger oft mehr: Man darf es mit Sicherheitsmaßnahmen auch nicht übertreiben. Die Kunst ist, ein vernünftiges und rechtskonformes Maß an Sicherheit zu finden. Ein gewisses Restrisiko wird immer bleiben (dürfen/müssen).

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Egal ob 1 Stunde, 1 Tag oder 1 Woche. Egal ob online oder bei Ihnen im Unternehmen. Egal ob zum Thema Datenschutz, zu Haftungsfragen, zum Urheberrecht, zur VStättVO oder über Grundlagen des Eventrechts usw.

Die Checkliste zur Veranstaltungssicherheit:

  1. Vorgaben an die Anforderungen
    • Sind die anwendbaren Regelwerke bekannt = ist bekannt, welche Mindestanforderungen an die Sicherheit bestehen?
      • z.B. (M)VStättVO; sind Abweichungen oder Ausnahmen davon zulässig?
      • Beachten Sie: Vorschriften dürfen nicht „einfach so“ durch Kompensationsmaßnahmen ersetzt werden (z.B. weil es einfacher oder billiger wäre oder weil man es immer so gemacht habe).
    • Sind alle notwendigen Genehmigungen eingeholt? Ist bekannt, welche Mindestanforderungen die Genehmigungen an die Sicherheit stellen?
    • Sind die vertraglichen Anforderungen an die Sicherheit bekannt?
  2. Sind Zuständigkeiten, Aufgaben und Verantwortlichkeiten eindeutig geregelt – und den Betroffenen auch bekannt?
  3. Verantwortliche Personen
    • Kann jeder, dem eine Aufgabe zugeteilt ist, diese auch ordnungsgemäß erfüllen? (Fachwissen, Erfahrung, Arbeitszeit…)
    • Kann ein kurzfristiger Ausfall eines Verantwortlichen (z.B. Krankheit) kompensiert werden? Gibt es Redundanzen?
    • Steht ausreichend Ressourcen zur Verfügung, um notwendige, ggf. auch plötzlich erforderliche Aufgaben zu erledigen? (Zeit, Geld, Material, Personal…)
    • Ist eine einheitliche Sprache (deutsch, englisch…) für eine Krisensituation festgelegt und beherrschen die maßgeblichen Personen diese?
    • Ist eine sichere Kommunikation unter den Verantwortlichen auch für den Krisenfall eingerichtet?
    • Ist sichergestellt, dass Entscheidungsträger jederzeit erreichbar sind?
    • Sind Entscheidungsträger und -wege definiert und bekannt?
    • Sehe auch: Mögliche Verantwortliche
  4. Sind mögliche Gefahren für den Besucher erkennbar und beherrschbar? Beispiele:
    • Alkohol
    • Stolperstellen
    • rutschige Stellen
    • Glaswände
    • Bodenunebenheiten usw.
  5. Allgemein: Sind in Betracht kommende Risiken bekannt und abgewogen? Siehe Checkliste Risiken.
  6. Ist die maximal mögliche und zulässige Personenzahl bekannt? Sind Maßnahmen getroffen, um die Einhaltung zu gewährleisten?
    • Unterscheiden Sie „Personen“ und „Besucher“
    • Ist geprüft, ob von der mathematisch errechneten höchstzulässigen Zahl aufgrund der Besonderheiten der Location oder der Veranstaltung nochmals Abschläge vorzunehmen sind?
  7. Ist ein Ordnungsdienst bzw. Sicherheitsdienst zu bestellen?
    • Sind die Zuständigkeiten geklärt?
  8. Ist ein Sanitätsdienst zu bestellen?
  9. Brandschutz: Sind organisatorische und technische Maßnahmen zur Vorbeugung getroffen?
    • Baulicher Brandschutz (Baumaterialien, Einteilung in Brandabschnitte, Fluchtwegplanung usw.)
    • anlagentechnischer Brandschutz
    • organisatorischer Brandschutz (z.B. Brandschutzordnung)…
    • Gibt es einen Brandschutzbeauftragten? Ist er ausreichend informiert und eingebunden?
    • Gibt es Brandschutzhelfer?
  10. Besteht eine ausreichende Beleuchtung und soweit notwendig auch eine Notbeleuchtung?
  11. Sind Maßnahmen getroffen, um Rettungswege und Bewegungsfläche für Rettungskräfte freizuhalten?
  12. Ist die verkehrliche Infrastruktur im Umfeld der Veranstaltungsstätte ausreichend belastbar? Gibt es ausreichend Parkplätze, Anfahrtswege und Aufstellflächen für Rettungskräfte?
  13. Werden elektrische Betriebsmittel und Anlagen ordnungsgemäß eingesetzt und geprüft?
  14. Gibt es eine Notstromversorgung?
  15. Gibt es ausreichende Möglichkeiten, auch im Krisenfall mit dem Publikum zu kommunizieren?
  16. Ist geprüft, ob und inwieweit Besucher vorab oder auf der Veranstaltung über Sicherheitsmaßnahmen informiert werden können? (z.B. durch Aushang, Beschilderung, Webseite, Durchsagen, Videos…)
  17. Wird das Wetter beobachtet?
  18. Gibt es Vorkehrungen für den Fall einer Evakuierung oder Räumung?
    • Wer trifft die Entscheidung?
    • Wie wird die Entscheidung kommuniziert?
    • Gibt es Regelungen zum Abfluss des Verkehrs?
    • Gibt es Evakuierungshelfer?
    • Ist ein Räumungskonzept zu erstellen?
  19. Sind Maßnahmen zur Terrorabwehr notwendig (wenn ja, von wem zu erbringen?)?
  20. Ist eine Videoüberwachung (auf der verlinken Seite in Ziffer 4.) sinnvoll (und zulässig)?
  21. Gibt es Hygienemaßnahmen, die zu berücksichtigen sind?
  22. Sind Beschäftigte und Dienstleister in Notfall- und Sicherheitsmaßnahmen eingewiesen?
  23. IT-Sicherheit: Sind alle IT-Systeme und Endgeräte gegen Missbrauch und Angriffe gesichert?
  24. Gibt es einen Prozess für den Fall der Fälle mit Blick auf Pressearbeit und Krisenkommunikation?
  25. Werden Soziale Medien u.a. beobachtet, ob und inwieweit von dort Risiken auf die Veranstaltung ausgehen? (zumindest bei größeren Veranstaltungen sinnvoll)
  26. Gibt es ein Sicherheitskonzept? Unterscheiden, ob
    • ein Sicherheitskonzept notwendig ist (siehe bspw. für den Betreiber § 43 Absatz 1 oder Absatz 2 MVStättVO)
    • ein Sicherheitskonzept durch eine Behörde vorgegeben wird
    • ein Sicherheitskonzept sinnvoll wäre.
  27. Gibt es einen Prozess, dass im Rahmen einer Nacharbeit zur Veranstaltung aufgetretene Fehler und Probleme analysiert und künftig abgestellt werden können?

Rechtsberatung: Online oder telefonisch

Rechtsberatung vom Fachmann: Rechtsanwalt Thomas Waetke berät Veranstalter, Agenturen, technische Gewerke, Konzeptersteller, Genehmigungsbehörden, Vermieter von Locations usw. zu allen Fragen aus dem Eventrecht.

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