Evakuierungshelfer

Räumung und Evakuierung der Veranstaltungsstätte
Evakuierungshelfer

Im Falle einer Evakuierung bspw. aus einer Veranstaltungsstätte heraus sind mehrere Personen mitverantwortlich, u.a. der sog. Evakuierungshelfer, der begrifflich aus dem Arbeitsschutz stammt.

Mindestens 5 % der Beschäftigten sollen zu Brandschutz- und Evakuierungshelfenden ausgebildet werden. Es sind regelmäßig Lösch- und Evakuierungsübungen mit dem Personal durchzuführen und zu dokumentieren.

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