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Evakuierungshelfer
im Veranstaltungsbetrieb
Im Falle einer Evakuierung bspw. aus einer Veranstaltungsstätte heraus sind mehrere Personen mitverantwortlich, u.a. der sog. Evakuierungshelfer, der begrifflich aus dem Arbeitsschutz stammt.
Mindestens 5 % der Beschäftigten sollen zu Brandschutz- und Evakuierungshelfenden ausgebildet werden. Es sind regelmäßig Lösch- und Evakuierungsübungen mit dem Personal durchzuführen und zu dokumentieren.
Fundstellen in den Regelwerken:
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Rechtsberatung: Online oder telefonisch
Rechtsberatung vom Fachmann: Rechtsanwalt Thomas Waetke berät Veranstalter, Agenturen, technische Gewerke, Konzeptersteller, Genehmigungsbehörden, Vermieter von Locations usw. zu allen Fragen aus dem Eventrecht.
Weiterführende Links:
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