Brandschutz und -verhütung
Brandschutzhelfer, - beauftragte, Brandsicherheitswache...Für den Brandschutz bei Veranstaltung, ein wichtiger Teil der Veranstaltungssicherheit, sind eine Vielzahl von Personen verantwortlich, z.B.:
Ein Brandschutzbeauftragter ist mit seiner betrieblichen Stellung im weitesten Sinne vergleichbar mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und unmittelbar dem Arbeitgeber unterstellt:
Der Brandschutzhelfer wird vom Arbeitgeber aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes benannt.
Brandsicherheitswachen werden in der Versammlungsstättenverordnung unter bestimmten Voraussetzungen gefordert:
Im Falle einer Evakuierung sind mehrere Personen mitverantwortlich, u.a. der sog. Evakuierungshelfer, der begrifflich aus dem Arbeitsschutz stammt.
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