Individualklausel
in Verträgen - das Gegenteil von AGBDie Individualklausel ist im Vertragsrecht das Gegenteil von der Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB).
Individualklausel
Die Klausel wird einmal verwendet und soll nicht künftig mehrmals verwendet werden.
Aus einer AGB-Klausel kann eine individuelle Klausel werden, wenn der andere Vertragspartner faktisch Einfluss auf Veränderung der Klausel nehmen kann (“aushandeln”).
Die Rechtsfolge:
Hier kann nahezu alles vereinbart werden, eine Grenze findet sich erst im allgemeinen Grundsatz von “Treu und Glauben” (§ 242 BGB).
Ein Beispiel
AGB
Die Klausel wird mehrmals verwendet oder soll mehrmals verwendet werden.
Typisch dafür ist, dass die Klausel von einem Vertragspartner einseitig vorgegeben wird, ohne dass der andere Vertragspartner mitreden dürfte.
Die Rechtsfolge:
Hier gibt es sehr enge und strenge Grenzen im sog. AGB-Recht (§§ 305 ff. BGB): Denn der andere Vertragspartner, der keine Chance hat, bei der Formulierung mitzureden, soll vor unangemessener Benachteiligung geschützt werden.
Ein Beispiel
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