Einer Umfrage der Nachr
ichtenagentur dapd bei den Innenministerien zufolge lehnen diese eine Namens-Ausweispflicht von Polizeibeamten ab, da dies zu einer zusätzlichen Gefährdung der Beamten führe. Zweck einer Ausweispflicht sollte sein, dass Betroffene den handelnden Polizeibeamten als Täter identifizieren könnten.
Anmerkung von Rechtsanwalt Thomas Waetke:
Mitarbeiter von Sicherheitsunternehmen müssen einen Ausweis bei sich tragen, auf dem der Name, ein Foto, Name des Unternehmens und die Unterschriften enthalten sind (§ 11 Abs. 1 Bewachungsverordnung a.F.). Der Ausweis ist auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzuzeigen.
Security, die bei …
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Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, oder
- Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
… eingesetzt werden, müssen sichtbar ein Schild mit ihrem Namen oder einer Kennnummer sowie mit dem Namen des Gewerbetreibenden tragen (§ 11 Abs. 4 BewachVO in Verbindung mit § 34 a Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 und 3 Gewerbeordnung).
Update vom 01.06.2019:
Es gibt seit 01.06.2019 eine neue BewachV, auch die Ausweisregelung wurde in § 18 BewachV neu geregelt:
- 1. Familienname und Vornamen der Wachperson,
- 2. Namen und Anschrift des Gewerbetreibenden,
- 3. Bezeichnung und Anschrift des Gewerbebetriebs, sofern diese abweichen von Namen oder Anschrift des Gewerbetreibenden nach Nummer 2,
- 4. Unterschriften der Wachperson sowie des Gewerbetreibenden, seines Vertreters oder seines Bevollmächtigten,
- 5. Bewacherregisteridentifikationsnummern der Wachperson und des Bewachungsunternehmens.
Der Ausweis muss so beschaffen sein, dass er sich von amtlichen Ausweisen deutlich unterscheidet.
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