Sicherheitsbeauftragter

er kommt eigentlich aus dem Arbeitsschutz
Sicherheitsbeauftragter

Sicherheitsbeauftragter im Betrieb, das ist einer von mehreren Verantwortlichen, die es auch im Eventbereich gibt: Unternehmer sind für eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation in ihrem Betrieb verantwortlich. Aufgabe der Sicherheitsbeauftragten ist, den Unternehmer oder die Führungskräfte bei diesen Aufgaben zu unterstützen, insbesondere:

  • bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, insbesondere durch,
  • durch das Sich-Überzeugen vom Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen
  • durch aufmerksam machen auf Unfall- und Gesundheitsgefahren.

Sicherheitsbeauftragte müssen in allen Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten bestellt werden.

Kriterien für die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten sind:

  • Im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren,
  • räumliche Nähe,
  • zeitliche Nähe sowie
  • fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,
  • Anzahl der Beschäftigten.

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Den Sicherheitsbeauftragten kommt aufgrund ihrer Orts-, Fach- und Sachkenntnisse die Aufgabe zu, in ihrem Arbeitsbereich Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren sowie zu beobachten, ob die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind und benutzt werden. Sie sollen durch ihre Präsenz und ihre Vorbildfunktion sowie durch ihr kollegiales Einwirken ein sicherheitsgerechtes Verhalten der Beschäftigten bewirken. Die Sicherheitsbeauftragten sind in ihrer Funktion ausschließlich ehrenamtlich tätig und können in keinem Fall die beratende Funktion einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes ersetzen, sollten aber eng mit ihnen zusammenwirken. Eine haftungsrechtliche Verantwortung kommt ihnen nicht zu (da sie auch nicht weisungsbefugt sind).

Die im Arbeitsschutz tätigen Sicherheitsbeauftragten werden manchmal mit anderen Beauftragten verwechselt, die eine ähnliche Bezeichnung aber mitunter sehr unterschiedliche Arbeitsaufgaben und andere Rechtsgrundlagen für ihre Arbeit besitzen. Daher: Stellen Sie klar, wer mit welchen Aufgaben gemeint ist, wenn von “Sicherheitsbeauftragten” die Rede ist. Gerade in der Veranstaltungssicherheit wird dieser Begriff inflationär verwendet.

Es gibt auch den “Sicherheitskoordinator” bzw. Koordinator in verschiedenen Funktionen und Gestalten.

Daneben wird der Begriff Sicherheitsbeauftragter oder auch Sicherheitskoordinator in verschiedenen Ausprägungen auch für Positionen im Rahmen der Veranstaltungssicherheit genutzt, ohne dass dies aber irgendwo gesetzlich normiert wäre. Daher ist in diesen Fällen wichtig, dass die Aufgaben dieses Sicherheitskoordinators irgendwo definiert werden – denn wenn sich zu seinen Aufgaben nichts im Gesetz findet, sollte man es regeln: Sonst kann es später Streit darüber geben, was er eigentlich hatte machen sollen oder dürfen. Derjenige, der diese (erfundene) Funktion übernimmt, hat ein Interesse daran, zu klären, was seine Pflichten und ggf. Rechte sind: Für was ist er verantwortlich und für was nicht? Aber auch sein Auftraggeber hat ein Interesse an einer Definition, damit klar ist, was sein Auftragnehmer macht oder nicht macht.

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