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Sicherheitskoordinator

Sicherheitskoordinator auf einer Veranstaltung ist einer von mehreren Verantwortlichen, den wir hier vorstellen:

  • Es gibt den sog. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator „SiGeKo“. Diese Person gibt es im Zusammenhang mit Baustellen und ist in der Baustellenverordnung geregelt – mehr erfahren
  • In der Arbeitssicherheit gibt es weitere Koordinatoren – mehr erfahren
  • Schließlich gibt es den Sicherheitsbeauftragten, der auch eine Figur aus dem Arbeitsschutz ist – mehr erfahren

Daneben wird der Begriff Sicherheitskoordinator in verschiedenen Ausprägungen auch für Positionen im Rahmen der Veranstaltungssicherheit genutzt, ohne dass dies aber irgendwo gesetzlich normiert wäre. Daher ist in diesen Fällen wichtig, dass die Aufgaben dieses Sicherheitskoordinators irgendwo definiert werden – denn wenn sich zu seinen Aufgaben nichts im Gesetz findet, sollte man es regeln: Sonst kann es später Streit darüber geben, was er eigentlich hätte machen sollen oder dürfen.

Wer diese (erfundene) Funktion übernimmt, möchte wissen, welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind. Vor allem muss klar sein, wofür die Person verantwortlich ist und wofür nicht.

Auch der Auftraggeber hat ein Interesse an einer klaren Definition der Funktion, damit eindeutig feststeht, welche Aufgaben der Auftragnehmer übernimmt und welche nicht.

Weiterführender Link:

Übersicht der Verantwortlichen

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