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Sicherheitskoordinator

Sicherheitskoordinator auf einer Veranstaltung ist einer von mehreren Verantwortlichen, den wir hier vorstellen:

  • Es gibt den sog. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator ist „SiGeKo“. Diese Person gibt es im Zusammenhang mit Baustellen und ist in der Baustellenverordnung geregelt – mehr erfahren
  • In der Arbeitssicherheit gibt es weitere Koordinatoren – mehr erfahren
  • Schließlich gibt es den Sicherheitsbeauftragten, der auch eine Figur aus dem Arbeitsschutz ist – mehr erfahren

Daneben wird der Begriff Sicherheitskoordinator in verschiedenen Ausprägungen auch für Positionen im Rahmen der Veranstaltungssicherheit genutzt, ohne dass dies aber irgendwo gesetzlich normiert wäre. Daher ist in diesen Fällen wichtig, dass die Aufgaben dieses Sicherheitskoordinators irgendwo definiert werden – denn wenn sich zu seinen Aufgaben nichts im Gesetz findet, sollte man es regeln: Sonst kann es später Streit darüber geben, was er eigentlich hatte machen sollen oder dürfen.

Derjenige, der diese (erfundene) Funktion übernimmt, hat ein Interesse daran, zu klären, was seine Pflichten und ggf. Rechte sind: Für was ist er verantwortlich und für was nicht?

Aber auch sein Auftraggeber hat ein Interesse an einer Definition, damit klar ist, was sein Auftragnehmer macht oder nicht macht.

Weiterführender Link:

Übersicht der Verantwortlichen

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