NicoElNino (Getty Images)

Verantwortliche
und Zuständigkeiten
bei Veranstaltungen

Funktionen und Aufgaben
mit Normen und Hinweise

Auf einer Veranstaltung gibt es nicht nur Besucher, sondern auch verantwortliche Beteiligte, die alle unterschiedliche Funktionen haben. Oftmals sind den Beteiligten aber ihre Aufgaben nicht bewusst, oft hat man sich nicht ausreichend strukturiert und organisiert. Weiter unten möchte ich die verschiedenen Verantwortlichen kurz vorstellen.

Kurz vorweg: Ganz oben auf der Pyramide steht natürlich der Veranstalter. Er ist grundsätzlich für alles verantwortlich, was „unter ihm“ passiert. Wenn also ein Arbeitnehmer oder ein Dienstleister einen Schaden verursacht, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass auch der Veranstalter zumindest mithaftet.

So oder so: Wichtig ist, dass die Beteiligten einer Veranstaltung wissen, wer für was zuständig ist – und für was nicht. 

Sie finden nachfolgend eine Aufstellung nach Bezeichnung bzw. Namen sowie eine zweite Aufstellung, die nach Funktionsbereichen sortiert ist.

Verantwortlichen & Zuständigkeiten sortiert nach...

Nach BEZEICHNUNG alphabetisch sortiert
  1. Aufsicht führende Personen
  2. Auftragsverantwortlicher | Diese Person kommt aus der Unfallverhütung (Arbeitsschutz); sie darf nicht verwechselt werden mit dem Auftragsverarbeiter aus dem Datenschutzrecht.
  3. Auftragsverarbeiter | Auftragsverarbeiter eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
  4. Befähigte Personen
  5. Belehrte Personen | Manche Personen muss der Arbeitgeber bzw. Hauptverantwortliche “belehren”, diese nennt man dann belehrte Personen.
  6. Betreiber | Hier geht es um den Betreiber einer Versammlungsstätte, die Person stammt also aus dem Baurecht und spielt eine wichtige Rolle in der Veranstaltungssicherheit.
  7. Brandschutzbeauftragter
  8. Brandschutzhelfer
  9. Brandsicherheitswache | Brandsicherheitswachen werden in der VStättVO unter bestimmten Voraussetzungen gefordert.
  10. Bühnen- und Studiofachkraft | Der Unternehmer darf Leitung und Aufsicht der Arbeiten in Veranstaltungs- und Produktionsstätten nur einer Bühnen- und Studiofachkraft übertragen.
  11. Datenschutzbeauftragter
  12. Erlaubnisinhaber | Für manche Tätigkeiten auf einer Veranstaltung benötigt man zumindest eine Erlaubnis.
  13. Ersthelfer | Ersthelfer kommen eigentlich aus dem Arbeitsschutz und sind mindestens immer dann notwendig, wenn mehr als 2 Beschäftigte anwesend sind.
  14. Evakuierungshelfer
  15. Joint Controller | Gemeinsam Verantwortliche (auch: “Joint Controller“) sind gemeinsam für den jeweiligen Datenverarbeitungsvorgang verantwortlich. Beispiel: Veranstalter und Sponsoren, wenn auch der Sponsor die Fotos haben möchte, zu deren Zwecken ein Fotograf beauftragt wird.
  16. Koordinatoren | Treffen mehrere Unternehmen bzw. Arbeitgeber auf einer Veranstaltung aufeinander, besteht natürlich ein höheres Risiko für alle Beteiligten für Unfälle. Daher ist eine Koordination notwendig.
  17. Laserschutzbeauftragter
  18. Requisiteur | Der Requisiteur spielt beim Einsatz von Waffen eine Rolle.
  19. Sachkundige Personen | Es gibt in den Regelwerken mehrere Personen, die eine Sachkunde benötigen.
  20. Sicherheitsbeauftragter | Aufgabe der Sicherheitsbeauftragten ist, den Unternehmer oder die Führungskräfte bei diesen Aufgaben zu unterstützen.
  21. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator | Der “SiGeKo” kommt aus der Baustellenverordnung und wird bei größeren Veranstaltungen relevant.
  22. Veranstalter | Dafür, dass der Veranstalter die zentrale Rolle spielt, wird er in keinem Gesetz definiert. Wir machen es hier.
  23. Veranstaltungsleiter | Über ihn gibt es wohl die meisten Mythen und Irrtümer: Der Veranstaltungsleiter.
  24. Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik | Auch über den Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik gibt es eine Vielzahl von Irrtümern: Wann muss er anwesend sein? Welche Aufgaben hat er (nicht)?
Nach BEREICHEN alphabetisch sortiert
  1. Arbeitssicherheit | Für den Bereich der Arbeitssicherheit können Sie auf nahezu jeden anderen Unterpunkt klicken; viele Verantwortliche finden ihre Normierungen im Arbeitsschutz, insbesondere in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.
  2. Aufbau, Abbau | In Aufbau und Abbau einer Veranstaltung sieht das Gesetz viele Risiken, dementsprechend gibt es auch eine Vielzahl von Verantwortlichen.
  3. Brandschutz | Feuer in einer Veranstaltung kann auch gewollt sein – egal ob gewollt oder ungewollt, Feuer ist immer gefährlich. Dementsprechend gibt es auch für den Brandschutz einige Funktionsträger.
  4. Brauchtum | Bei Brauchtumsveranstaltungen spielen u.a. Waffen eine Rolle.
  5. Datenverarbeitung und Datenschutz | Der Schutz fremder Daten vor unbefugter Verarbeitung stellt Unternehmen vor hohe Herausforderungen – dementsprechend gibt es auch hierfür verantwortliche Personen.
  6. Elektrotechnik | Unter Elektrotechnik meinen wir hier nur den “normalen” Strombedarf bei einer Veranstaltung.
  7. Evakuierung
  8. Fahrgeschäfte | Karusselle, Riesenräder und andere Kirmesattraktionen werden an verschiedenen Orten auf- und abgebaut und bergen alleine dadurch ein Risiko in sich: Daher sehen die Regelwerke auch hier Personen mit bestimmten Aufgaben vor.
  9. Fliegende Bauten | Der Überbegriff für Fahrgeschäfte, auch Zelte, Bühnen u.a.
  10. Flüssiggas | Man denke hier bspw. an Grills oder Heizpilze.
  11. Gabelstapler | Er hilft beim Tragen, aber er sollte einem nicht über den Fuß fahren: Nicht jeder darf einfach so ein Flurförder(fahr)zeug bedienen. Übrigens: Technisches Material darf immer nur “bestimmungsgemäß” verwendet werden. Ein mit der Hand zu ziehender Hubwagen bspw. ist nicht dazu bestimmt, dass man auf seiner Gabel steht und rollt.
  12. Laser
  13. Mehrere Beteiligte | Viele Köche verderben den Brei… viele Personen auf einem Fleck führen zu Problemen. Daher gibt es einige Funktionsträger, die sich mit “viele Personen” beschäftigten müssen.
  14. Notfall und Krise | Es kann immer etwas passieren. Um aber mit einer unvorhergesehenen Situation umgehen zu können, braucht es verantwortliche Personen.
  15. Öffentlichkeitsarbeit und Presse | Auch bei der Öffentlichkeitsarbeit eines Unternehmens gibt es Personen, die einen vorgeschriebenen Verantwortungsbereich haben.
  16. Personal | Wer Mitarbeiter beschäftigt, trägt die Verantwortung für sie. Innerhalb des Arbeitsschutzes gibt es einige Funktionsträger.
  17. Proben | Bei Proben vor einer Veranstaltung müssen je nach Probenart mehrere Personen anwesend sein.
  18. Pyrotechnik | Letztlich handelt es sich um Sprengstoff und es kann brennen: Dementsprechend sind auch hierfür bestimmte Personen (haupt-)verantwortlich.
  19. Sicherheit | Wir beschränken uns hier auf die Themen Ordnung, Bewachung bzw. Security.
  20. Veranstaltungstechnik
  21. Versammlungsstätten | Versammlungsstätten sind Sonderbauten: Aufgrund u.a. der hohen Anzahl meist ortsunkundiger Besucher sind besondere Anforderungen zu stellen – auch an die verantwortlichen Personen.
  22. Waffen
  23. Webseite
  24. Zelte | Auf manchen Veranstaltungen erreichen Zelte die Größe von Hallen; je größer, desto mehr Risiken.

Bitte beachten Sie, dass die Themenbereiche nie ganz eindeutig voneinander abgrenzt werden können. Nur, weil ein Verantwortlicher also hier nicht in einem Thema genannt ist, bedeutet das nicht, dass es dazu keine Vorschrift gibt. Die Liste befreit nicht von einer rechtlichen Prüfung und Beratung im Einzelfall.

Rechtsberatung: Online oder telefonisch

Rechtsberatung vom Fachmann: Rechtsanwalt Thomas Waetke berät Veranstalter, Agenturen, technische Gewerke, Konzeptersteller, Genehmigungsbehörden, Vermieter von Locations usw. zu allen Fragen aus dem Eventrecht.

Einwilligung *
Scroll to top