Notfall, Krise
Evakuierung, Räumung, Veranstaltungsleitung...Natürlich sollen alle Verantwortliche schon den Eintritt des Notfalls überhaupt verhindern; ist er aber eingetreten, gibt es auch wiederum bestimmte Aufgaben und Verantwortliche, insbesondere:
Hier geht es um den Betreiber einer Versammlungsstätte, die Person stammt also aus dem Baurecht und spielt eine wichtige Rolle in der Veranstaltungssicherheit.
Der Brandschutzhelfer ist nur einer von mehreren Verantwortlichen und Baustein für den Brandschutz, er wird vom Arbeitgeber benannt:
Im Falle einer Evakuierung sind mehrere Personen mitverantwortlich, u.a. der sog. Evakuierungshelfer, der begrifflich aus dem Arbeitsschutz stammt.
Ersthelfer kommen eigentlich aus dem Arbeitsschutz und sind mindestens immer dann notwendig, wenn mehr als 2 Beschäftigte anwesend sind:
Ordnungsdienst, Sicherheitsdienst… wer macht was?
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Über ihn gibt es wohl die meisten Mythen und Irrtümer: Der Veranstaltungsleiter.
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