Presse und Pressearbeit für Veranstaltungen

Kommunikation, Webseite, Redaktionelles
Presse und Pressearbeit für Veranstaltungen

Unabhängig von gesetzlich vorgeschriebenen Funktionsträgern (dazu siehe unten) ist empfehlenswert, dass der Unternehmer denjenigen Personen, denen er die Pressearbeit überträgt, Regeln vorgibt – da er für das haftet, was seine Presse- bzw. Marketingabteilung verbreitet.

Abkürzung: V.i.S.d.P.

Das Presserecht ist Landesrecht, manche Länder sehen bspw. die “Impressums”-Angabe auf Flyers und Plakaten vor, die zu Demonstrationen einladen. Zumeist werden Angaben verlangt bei Zeitungen und Zeitschriften, und nicht bei einmaligen Informationsschriften.

Jeder geschäftsmäßige Diensteanbieter muss in einem leicht erkennbaren, unmittelbar erreichbaren und ständig verfügbaren „Impressum“ bestimmte Informationen bereit halten, wer er ist und wie er erreichbar ist.

Achtung, Fehler im Impressum können kostenpflichtig abgemahnt werden!

Fundstellen in den Regelwerken

Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, haben einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift zu benennen.

Achtung, Fehler können kostenpflichtig abgemahnt werden!

Fundstellen in den Regelwerken

Urheberangabe für das/die Foto(s) (Symbolfoto):