Mihajlo Maricic (Getty Images)

Presse und
Öffentlichkeitsarbeit
für Veranstaltungen

Unabhängig von gesetzlich vorgeschriebenen Funktionsträgern (dazu siehe unten) ist empfehlenswert, dass der Unternehmer denjenigen Personen, denen er die Pressearbeit überträgt, Regeln vorgibt – da er für das haftet, was seine Presse- bzw. Marketingabteilung verbreitet.

Verantwortlicher im Sinne des Presserechts

Das Presserecht ist Landesrecht, manche Länder sehen bspw. die “Impressums”-Angabe auf Flyers und Plakaten vor, die zu Demonstrationen einladen. Zumeist werden Angaben verlangt bei Zeitungen und Zeitschriften, und nicht bei einmaligen Informationsschriften.

Webseitenbetreiber

Jeder geschäftsmäßige Diensteanbieter muss in einem leicht erkennbaren, unmittelbar erreichbaren und ständig verfügbaren „Impressum“ bestimmte Informationen bereit halten, wer er ist und wie er erreichbar ist.

Achtung, Fehler im Impressum können kostenpflichtig abgemahnt werden!

Fundstellen in den Regelwerken:

(das bisherige Telemediengesetz [TMG] wurde im Mai 2024 durch das Digitale Dienste Gesetz [DDG] ersetzt)

Auf der Webseite findet typsicherweise eine Reihe von Datenverarbeitungen statt. Das heißt:

Weiterführende Links:

Kategorie Datenschutz Checkliste Datenverarbeitungen Auftragsverarbeitung Datenschutzerklärung IT-Recht

Anbieter journalistisch-redaktioneller Inhalte

Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, haben einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift zu benennen.

Achtung, Fehler können kostenpflichtig abgemahnt werden!

Fundstellen in den Regelwerken:

Rechtliche Beschränkungen in der Werbung

Vieles, was einen tollen Werbeeffekt erzielen würde, ist oftmals verboten… in unserer Kategorie Marketing & Werbung finden Sie eine Übersicht.

mehr erfahren

Rechtsberatung: Online oder telefonisch

Rechtsberatung vom Fachmann: Rechtsanwalt Thomas Waetke berät Veranstalter, Agenturen, technische Gewerke, Konzeptersteller, Genehmigungsbehörden, Vermieter von Locations usw. zu allen Fragen aus dem Eventrecht.

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