Flüssiggas
auf Veranstaltungen
Flüssiggasanlagen (z.B. Heizpilze, Grills) bergen eine immense Sprengkraft in sich, im wahrsten Sinne des Wortes. Daher sehen auch die Regelwerke vor, dass Transport, Aufbau und Inbetriebnahme nur mit bestimmten Voraussetzungen zulässig ist.
Flüssiggasanlagen, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, sind nach der Montage und vor der ersten Inbetriebnahme, im Übrigen wiederkehrend, von hierzu befähigten Personen zu prüfen.
Die Prüfung hat den Zweck, sich von der ordnungsgemäßen Montage und der sicheren Funktion dieser Flüssiggasanlagen zu überzeugen (u.a. Dichtheitsprüfung, ausreichende Frischluftzuführung, gefahrlose Abgasabführung). Befähigte Person ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Flüssiggasanlage verfügt.
Fundstellen in den Regelwerken:
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