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Organisationsverschulden

bei Planung und
Durchführung einer Veranstaltung

Organisationsverschulden bedeutet, dass eine fehlerhafte Organisation zu einer Haftung führen kann.

Der Arbeitgeber bzw. der Verantwortlich muss Strukturen schaffen, die geeignet sind, damit Beschäftigte und beauftragte Personen rechtskonform arbeiten können.

Bestehen diese Strukturen, ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Arbeitgeber bzw. das Unternehmen für Fehler oder Straftaten der Beschäftigten (mit-)haften muss, erheblich verringert.

Solche Strukturen können bspw. betreffen:

  • Die Zuständigkeiten: Wer macht was?
  • Das Personal: Sitzen die geeigneten Personen an den passenden Positionen?
  • Das Buget: Haben die Mitarbeiter ausreichend Mittel zur Verfügung, um ordentlich arbeiten zu können?
  • Gibt es Planungen für den Fall, dass bspw. Sicherheitslücken entdeckt werden (IT, Datenschutz…)?
  • Wenn eine Veranstaltung geplant wird: Gibt es Überlegungen zur Sicherheit?

Man merkt: Das Organisationsverschulden ist eng verbandelt mit dem Compliance-Thema.

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