Veranstaltungstechnik

Meister, Fachkraft
Veranstaltungstechnik

Veranstaltungstechnik ist laut, schwer oder hängt an der Decke… dementsprechend summieren sich die Risiken: Für Mitarbeiter wie Besucher. Zur Veranstaltungstechnik gehören daher eine Reihe von Aufgaben und Funktionsträger, hier finden Sie eine Auswahl:

Über den Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik gibt es eine Vielzahl von Irrtümern: Wann muss er anwesend sein? Welche Aufgaben hat er?

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Bei Generalproben, Veranstaltungen, Sendungen oder Aufzeichnungen von Veranstaltungen auf Großbühnen oder Szenenflächen mit mehr als 200 m² Grundfläche oder in Mehrzweckhallen mit mehr als 5 000 Besucherplätzen müssen mindestens ein Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik der Fachrichtung Bühne/Studio oder der Fachrichtung Halle sowie ein Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik der Fachrichtung Beleuchtung anwesend sein (§ 40 Absatz 3 MVStättVO).

Zugrundeliegende Vorschrift:

Zugrundeliegende Vorschrift:

  • DIN 15750

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