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Auftragsverantwortlicher

im Veranstaltungskontext:

Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten

Ein Auftragsverantwortlicher ist der Ansprechpartner für Fremdfirmen, speziell des Verantwortlichen der Fremdfirma. Damit Fremdfirmen entsprechend den Vertragsbedingungen arbeiten, kann der Auftraggeber einen Auftragsverantwortlichen benennen. Dieser kann zugleich die Aufgaben des Koordinators übernehmen.

Seine Aufgaben sind z.B. die Unterweisung des Verantwortlichen der Fremdfirma, die Koordination, die Überwachung und die Abnahme der Leistung:

  • Der Fremdunternehmer hat dem Auftraggeber den Verantwortlichen bekannt gegeben. Der Auftragsverantwortliche weist den Verantwortlichen der Fremdfirma ein. Im Einweisungsprotokoll sollte ausdrücklich auf die Pflicht des Verantwortlichen der Fremdfirma hingewiesen werden, dass dieser die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter der Fremdfirma nachfolgend zu unterweisen hat.
  • Der Auftragsverantwortliche und der Verantwortliche der Fremdfirma ermitteln gemeinsam bei Notwendigkeit vor Ort – unter Einbeziehung des von der Fremdfirma erstellten Arbeitsablaufplanes – Gefährdungen, die sich bei Ausführung der Arbeiten für die eigenen Mitarbeiter und für die Fremdfirmenmitarbeiter ergeben können.
  • Der Auftragsverantwortliche bzw. Koordinator überprüft, ob die Fremdfirmenmitarbeiter die festgelegten Sicherheitsmaßnahmen umsetzen und einhalten.

Der Auftragsverantwortliche übernimmt Unternehmerpflichten. Die beauftragte Person muss für die Aufgabe geeignet sein.

Nicht zu verwechseln mit:

Verwechseln Sie den Auftragsverantwortlichen nicht mit dem Auftragsverarbeiter. Letzterer kommt aus dem Datenschutz.

Fundstellen in den Regelwerken:

Rechtsberatung: Online oder telefonisch

Rechtsberatung vom Fachmann: Rechtsanwalt Thomas Waetke berät Veranstalter, Agenturen, technische Gewerke, Konzeptersteller, Genehmigungsbehörden, Vermieter von Locations usw. zu allen Fragen aus dem Eventrecht.

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