Zelte
Festzelte und BierzelteZelte können Fliegende Bauten sein, jedenfalls bergen sie ein Gefahrenpotential: Stetiger Auf- und Abbau an verschiedenen Orten, Unwetter usw., daher gibt es auch hier Aufgaben, die von bestimmten Personen wahrzunehmen sind:
Der Betreiber oder ein von ihm beauftragter hinreichend sachkundiger Vertreter muss während des Betriebs die Aufsicht führen und für die Einhaltung der Bedienungs- und Betriebsvorschriften sorgen.
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Fundstellen in den Regelwerken
- Ziffer 6.1.1 M-FlBauR » (Muster-Richtlinie für Fliegende Bauten)
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass technisch schwierige fliegende Bauten nur unter Leitung sachkundiger Aufsichtspersonen auf- und abgebaut und betrieben werden, die zusätzlich
- mindestens eine zweijährige Tätigkeit beim Auf- und Abbau von Fahrgeschäften nachweisen können und
- an einem hierzu von der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten veranstalteten Seminar mit Erfolg teilgenommen haben.
Technisch schwierige fliegende Bauten in diesem Sinne sind:
- Fahr- und Belustigungsgeschäfte, die mechanische, hydraulische oder pneumatische Hub- und Schwenkeinrichtungen haben oder überlagernde Bewegungen ausführen,
- Dazu zählen nicht die Kinderfahrgeschäfte.
- Fahr- und Belustigungsgeschäfte mit größeren Abmessungen oder besonderen Betriebsweisen,
- Größere Abmessungen liegen vor bei Geschäften mit mehr als 300 m2 Grundfläche oder einer Höhe von mehr als 15 m.
- Dazu zählen z.B. Riesenräder mit mehr als 14 Gondeln, Rundfahrgeschäfte mit sehr großem Hub des Drehwerkes (z.B. Zeppelin), Autoscooter, Riesenschaukeln.
- Fahr- und Belustigungsgeschäfte, bei denen im Hinblick auf die Konstruktion besondere Anforderungen an Auf- und Abbau gestellt werden.
- Besondere Anforderungen ergeben sich z.B. bei der Benutzung schweren Gerätes wie Hebezeuge oder Krane.
Der Auf- und Abbau von Artistengeräten hingegen ist von den Artisten selbst zu überwachen.
Fundstellen in den Regelwerken
Urheberangabe für das/die Foto(s) (Symbolfoto):
- Festzelt und Biertischgarnituren: © WoGi - Fotolia.com