Waffen
bei Veranstaltungen
Waffen bei Veranstaltungen: Kommen bei einer Veranstaltung Waffen als requisitorisches Mittel zum Einsatz, muss es dafür einen Verantwortlichen geben.
Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 (Waffenliste) Abschnitt 2 zum Waffengesetz genannt sind, bedarf der Erlaubnis. Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat (§ 7).
Fundstellen in den Regelwerken:
- § 4 und § 7 Waffengesetz
Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 (Waffenliste) Abschnitt 2 zum Waffengesetz genannt sind, bedarf der Erlaubnis. Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat.
Fundstellen in den Regelwerken:
Der Requisiteur spielt beim Einsatz von Waffen eine Rolle:
Bei Brauchtumsveranstaltungen, bei denen Waffen eingesetzt werden (z.B. Kanonen, Gewehre) ist ein Verantwortlicher Leiter einzusetzen.
Fundstellen in den Regelwerken: