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Waffen
bei Veranstaltungen

Waffen bei Veranstaltungen: Kommen bei einer Veranstaltung Waffen als requisitorisches Mittel zum Einsatz, muss es dafür einen Verantwortlichen geben.

Sachkundige Person für den Waffenbesitz

Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 (Waffenliste) Abschnitt 2 zum Waffengesetz genannt sind, bedarf der Erlaubnis. Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat (§ 7).

Fundstellen in den Regelwerken:

Erlaubnisinhaber für Waffenbesitz, -erwerb und -führen

Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 (Waffenliste) Abschnitt 2 zum Waffengesetz genannt sind, bedarf der Erlaubnis. Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat.

Fundstellen in den Regelwerken:

Requisiteur (Fackeln, Waffen)

Der Requisiteur spielt beim Einsatz von Waffen eine Rolle:

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Verantwortlicher Leiter bei Brauchtumsveranstaltungen

Bei Brauchtumsveranstaltungen, bei denen Waffen eingesetzt werden (z.B. Kanonen, Gewehre) ist ein Verantwortlicher Leiter einzusetzen.

Fundstellen in den Regelwerken:

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