Webseite
Internet, Werbung, HomepageWer eine Webseite betreibt, muss bestimmte Verantwortliche haben bzw. benennen:
Jeder geschäftsmäßige Diensteanbieter muss in einem leicht erkennbaren, unmittelbar erreichbaren und ständig verfügbaren “Impressum” bestimmte Informationen bereit halten, wer er ist und wie er erreichbar ist.
Achtung, Fehler im Impressum können kostenpflichtig abgemahnt werden!
Fundstellen in den Regelwerken
Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, haben einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift zu benennen. Früher gab es hierzu Regelungen im sog. Rundfunkstaatsvertrag, seit November 2020 gibt es aber den sog. Medienstaatsvertrag.
Achtung, Fehler können kostenpflichtig abgemahnt werden!
Fundstellen in den Regelwerken
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