Datenschutzbeauftragter

Welches Unternehmen muss
einen Datenschutzbeauftragten haben?

Datenschutz will gelebt werden; je komplexer das Unternehmern bzw. je komplexer die Datenverarbeitungen, desto eher muss eine eigene Person vorhanden sein, die sich schwerpunktmäßig darum kümmert: Der Datenschutzbeauftragte; auch er ist ein wichtiger Verantwortlicher im Eventbereich – bzw. genauer gesagt in den Unternehmen.

Datenschutzbeauftragter ist das, was der Name sagt: Er hat den Auftrag, sich um die datenschutzrechtlichen Belange beim Datenverarbeiter zu kümmern. Er muss unter bestimmten Umständen vom Verarbeiter benannt werden (er kann auch aber freiwillig benannt werden).

Nicht-öffentliche Stellen (= also privatwirtschaftliche Unternehmen) benennen gemäß § 38 BDSG einen Datenschutzbeauftragten, soweit sie

  • in der Regel,
  • mindestens 20 Personen (es zählen also nicht nur die eigenen Arbeitnehmer),
  • ständig, sowie
  • mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten

beschäftigen.

Der Datenverarbeiter muss dann

  • seine Kontaktdaten in den Informationen gemäß Art. 13 bzw. 14 DSGVO mitteilen, und
  • diese Kontaktdaten der zuständigen Landesaufsichtsbehörde melden (siehe Art. 36 Abs. 7 DSGVO).

Dabei spielt es keine Rolle, ob der Datenschutzbeauftragter ein Mitarbeiter des Datenverarbeiters ist oder er einen externen Dienstleister beauftragt hat.

Zugrundeliegende Vorschriften:

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