Datenschutzbeauftragter
Welches Unternehmen muss
einen Datenschutzbeauftragten haben?
Datenschutz will gelebt werden; je komplexer das Unternehmern bzw. je komplexer die Datenverarbeitungen, desto eher muss eine eigene Person vorhanden sein, die sich schwerpunktmäßig darum kümmert: Der Datenschutzbeauftragte; auch er ist ein wichtiger Verantwortlicher im Eventbereich – bzw. genauer gesagt in den Unternehmen.
Datenschutzbeauftragter ist das, was der Name sagt: Er hat den Auftrag, sich um die datenschutzrechtlichen Belange beim Datenverarbeiter zu kümmern. Er muss unter bestimmten Umständen vom Verarbeiter benannt werden (er kann auch aber freiwillig benannt werden).
Nicht-öffentliche Stellen (= also privatwirtschaftliche Unternehmen) benennen gemäß § 38 BDSG einen Datenschutzbeauftragten, soweit sie
- in der Regel,
- mindestens 20 Personen (es zählen also nicht nur die eigenen Arbeitnehmer),
- ständig, sowie
- mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten
beschäftigen.
Der Datenverarbeiter muss dann
- seine Kontaktdaten in den Informationen gemäß Art. 13 bzw. 14 DSGVO mitteilen, und
- diese Kontaktdaten der zuständigen Landesaufsichtsbehörde melden (siehe Art. 36 Abs. 7 DSGVO).
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Datenschutzbeauftragter ein Mitarbeiter des Datenverarbeiters ist oder er einen externen Dienstleister beauftragt hat.
Zugrundeliegende Vorschriften:
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Weiterführende Links:
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