Datenschutzbeauftragter

Erhebung, Speicherung von Daten
Datenschutzbeauftragter

Datenschutz will gelebt werden; je komplexer das Unternehmern bzw. je komplexer die Datenverarbeitungen, desto eher muss eine eigene Person vorhanden sein, die sich schwerpunktmäßig darum kümmert: Der Datenschutzbeauftragte; auch er ist ein wichtiger Verantwortlicher im Eventbereich – bzw. genauer gesagt in den Unternehmen.

Datenschutzbeauftragter ist das, was der Name sagt: Er hat den Auftrag, sich um die datenschutzrechtlichen Belange beim Datenverarbeiter zu kümmern. Er muss unter bestimmten Umständen vom Verarbeiter benannt werden (er kann auch aber freiwillig benannt werden).

Nicht-öffentliche Stellen (= also privatwirtschaftliche Unternehmen) benennen gemäß § 38 BDSG einen Datenschutzbeauftragten, soweit sie

  • in der Regel,
  • mindestens 20 Personen (es zählen also nicht nur die eigenen Arbeitnehmer),
  • ständig, sowie
  • mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten

beschäftigen.

Es ist (Stand Juli 2021) noch immer umstritten, in welcher Intensität diese Personen mit der Datenverarbeitung zu tun haben müssen. Allerdings mehren sich die Stimmen, wonach bereits eine geringe Intensität ausreicht. Aber ein Mitarbeiter, der die Daten des Kunden benannt bekommt, nur um mit dem Kunden Kontakt aufzunehmen, fällt jedenfalls nicht hierunter.

Der Datenverarbeiter muss dann

  • seine Kontaktdaten in den Informationen gemäß Art. 13 bzw. 14 DSGVO mitteilen, und
  • diese Kontaktdaten der zuständigen Landesaufsichtsbehörde melden (siehe Art. 36 Abs. 7 DSGVO).

Dabei spielt es keine Rolle, ob der Datenschutzbeauftragter ein Mitarbeiter des Datenverarbeiters ist oder er einen externen Dienstleister beauftragt hat.

Zugrundeliegende Vorschriften:

Sie brauchen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten? Sie brauchen Unterstützung bei der DSGVO-konformen Umsetzung Ihrer Datenverarbeitungsvorgänge?

Unser Rechtsanwalt Timo Schutt steht als Datenschutzbeauftragter mit anwaltlicher Expertise zur Verfügung.

Außerdem berät er Unternehmen in allen Belangen im Datenschutzrecht.

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