Rechtsgebiete
von A wie Arbeitsrecht
bis V wie Vertragsrecht
Wir haben lange überlegt, wie wir die vielfältigen Fragestellungen so aufbereiten, dass sie für jedermann schnell zu finden sind. Die Probleme dabei: die hohe Anzahl an Fragestellungen, die häufige Verquickung verschiedener Fragestellungen und die unterschiedlichen Interessen unserer Leser. Daher gibt es nicht „die eine“ Aufstellung, sondern wir haben uns entschieden, verschiedene Ansätze anzubieten bzw. beizubehalten:
- Wenn Sie bereits ein konkretes Stichwort haben, zu dem Sie Informationen suchen, können Sie in unserem Lexikon schauen.
- Wenn Sie Ihre Frage einem Themengebiet (Rechtsgebiet) zuordnen können, können Sie in den Rechtsgebieten suchen.
- Wenn Sie bereits eine konkrete Frage haben, können Sie in den FAQ suchen, Ob wir sie dort schon gelistet haben. Es dürfte verständlich sein, dass wir allerdings nicht jede Frage, die es geben kann, dort aufführen und beantworten können.
Das Veranstaltungsrecht besteht aus einer Vielzahl unterschiedlichster Rechtsgebiete – auch die Veranstaltung ist von all diesen Rechtsgebieten betroffen. Für den Organisator, Planer und Verantwortlichen gibt es also eine ganze Menge Vorschriften und Themen zu beachten.
Von A bis V:
Zum Arbeitsrecht gehören Fragen wie die Befristung bzw. kurzzeitige Anstellung bspw. von Helfern auf mehrtägigen Veranstaltungen, dem Urheberrecht der Arbeitnehmer, dem Datenschutz für Beschäftigte usw.
Hier spielen Fragen der Arbeitszeit, der Unfallverhütung, des Lärmschutzes, der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) eine Rolle.
Hier denken wir an die Versammlungsstättenverordnung oder an Fliegende Bauten. Wir gehen u.a. auf Aufgaben eines Veranstaltungsleiters ein, und stellen eine Verbindung zur Veranstaltungssicherheit her.
Die Besuchersicherheit ist ein Teil der Veranstaltungssicherheit; je nach Definition kann man die Begriffe auch gleichstellen.
Darf man einen Behördenmitarbeiter oder einen Mitarbeiter des Kunden zu einer Veranstaltung einladen? Was muss bzw. kann ein Geschäftsführer tun, um seine Haftung auf ein erträgliches Maß zu reduzieren?
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt auch die Eventbranche vor große Herausforderung: Webseite, Gewinnspiele, Apps, Fotos… wir stellen hier die wichtigsten Aufgaben und Pflichten vor.
Man macht Fotos oder Videos von seiner Veranstaltung, fotografiert eigene Mitarbeiter, die Location, die Dekoration usw. Dabei ergeben sich mit die kompliziertesten Rechtsfragen, die sich im Veranstaltungsrecht stellen können. Denn: Das Foto- und Bildrecht setzt sich aus zwei großen Rechtsgebieten zusammen:
- Dem Datenschutzrecht, wenn bspw. Personen erkennbar sind,
- dem Urheberrecht, wenn Werke im Bild zu erkennen sind und/oder wenn ein Fotograf beauftragt wird.
Und beide Rechtsgebiete sind kompliziert und warten mit einer Fülle von Besonderheiten auf.
Kommt Alkoholausschank ins Spiel, dann kommt auch das Gaststättenrecht ins Spiel: Wer muss wann eine Konzession beantragen? Was hat das Gaststättenrecht mit Veranstaltungssicherheit zu tun?
Spielt ein Veranstalter auf seiner öffentlichen Veranstaltung Musik, dann kommt grundsätzlich die Notwendigkeit der GEMA-Lizenz ins Spiel. Wann ist aber die Veranstaltung öffentlich, wann ist sie privat?
Oftmals benötigt der Veranstalter für eine Veranstaltung eine Genehmigung. Es gibt viele verschiedene Arten von Genehmigungen, von der Baugenehmigung bis zur Sondernutzungsgenehmigung. Hier finden Sie Beispiele, Erläuterungen und Sonderfälle.
Angestellte übersehen oft, dass sie durchaus persönlich zur Verantwortung gezogen werden können. Wer haftet wann? Welche Möglichkeiten zur Haftungsreduzierung gibt es?
Was bedeutet Verkehrssicherungspflicht?
Helfen Schilder wie z.B. „Keine Haftung“?
Wer hat das Hausrecht inne? Wo muss die Hausordnung aufgehängt werden? Wer darf ein Hausverbot aussprechen, und welche Rechtsfolgen ergeben sich dadurch?
Zum IT-Recht gehört auch der Datenschutz, aber auch die Fragen, wie eine Webseite betrieben werden darf, was bei Software zu beachten ist, ob man mit dem Kunden per Mail korrespondieren darf usw.
Kinder und Jugendliche werden durch das Jugendschutzgesetz auf öffentlichen Veranstaltungen geschützt. Die Details dazu finden Sie in dieser Rubrik.
Wer selbständige Künstler und Publizisten beauftragt, muss seine Abgaben zur Künstlersozialkasse (KSK) im Auge behalten. Hier erklären wir die Voraussetzungen der Abgabepflicht.
Anwohner oder Nachbarn, Beschäftigte und Besuchern können Lärm ausgesetzt sein. Es gibt eine Vielzahl von Regelungen, die sich um dieses Thema kümmern.
Welche Art von Werbung ist erlaubt? Was ist Ambush Marketing? Darf dem Kunden ein Werbenewsletter geschickt werden?
Volksfeste, Flohmärkte, Spezialmärkte (das können auch “Messen” sein) usw. bergen ganz spezielle Rechtsfragen. Beispiele:
- Die gewerberechtliche Festsetzung und ihre Rechtsfolgen
- Auflagen zur Sicherheit der Veranstaltung
Messen und Ausstellungen sind in der Gewerbeordnung gesondert geregelt und bringen einige spezielle Rechtsfragen mit sich. Beispiele:
- Die gewerberechtliche Festsetzung und ihre Rechtsfolgen
- Auflagen zur Sicherheit der Veranstaltung
- Besetzungspflicht des Standes
- Widerrufsrechte der Standbesucher
Der Veranstalter mietet eine Location, er mietet Veranstaltungstechnik… hier finden Sie die Besonderheiten.
Während die Versammlungsstättenverordnung das Rauchen auf der Bühne verbietet, gibt es Sonderregeln für Rauchen der Besucher.
Das Polizeirecht regelt Aufgaben und Befugnisse der Polizei.
Es ist Teil des Polizei- und Ordnungsrechts und ist Gefahrenabwehrrecht.
Dort wird – als Landesrecht – geregelt, unter welchen Voraussetzungen Behörden bzw. die Polizei Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren ergreifen und diese vollstrecken dürfen.
Gerade größere Veranstaltungen führen nicht nur zum Einsatz von Polizei vor Ort, sondern eröffnen auch den Anwendungsbereich des Polizeirechts.
Seit 2018 hat sich das Reiserecht geändert: Auch die Geschäftsreise kann eine Pauschalreise sein, auch ein Incentive, eine Vereinsfahrt usw. Wann liegt eine Reise vor? Kann auch eine Eventagentur Reiseveranstalter sein?
Wieviele Sanitäter braucht man auf einer Veranstaltung? Wer muss sie bestellen? Wo ist die notwendige Anzahl der Security und Ordner auf einer Veranstaltung?
Was sind Bestandteile eines Sicherheitskonzepts? Wann braucht man eines? Wer darf es schreiben? Wann darf die Behörde eines fordern?
Das vermutlich unbeliebteste Rechtsgebiet 🙂 Ausländersteuer, Incentives, Betriebsveranstaltungen, Umsatzsteuer auf Eintrittskarten, gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung bei Raummieten und vieles mehr.
Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind Teil der Arbeitssicherheit, hier finden Sie eine Übersicht der für eine Veranstaltung relevanten Vorschriften. Und auch Antworten auf die Frage, ob die UVV auch für Selbständige gelten.
Mit dem Urheberrecht hat man bspw. zu tun bei Fotografien, Vorträgen, Musik, Konzepterstellung usw.
Welche Maßnahmen sind notwendig, um eine Veranstaltung “sicher” zu machen? Wer ist für was verantwortlich? Wieviel Sicherheit muss sein?
Wo liegt das allgemeine Lebensrisiko des Besuchers? Wer ist wann verkehrssicherungspflichtig?
Reicht es aus, sich auf DIN-Normen, Auflagen oder Gesetze zu berufen und deren Wortlaut 1 zu 1 umzusetzen?
Veranstaltungsstätten unterfallen ab einer bestimmten Größe und ab einer bestimmten Nutzung der (M)VStättVO. Was bedeutet das für den Eigentümer und für den Veranstalter?
Veranstaltungshaftpflichtversicherung, Ausfallversicherung, Mietsachschadenversicherung, D&O-Versicherung, Vermögensschadenversicherung…
Ein Vertrag soll das Verhältnis der beiden Vertragspartner gestalten. Wie kommt ein Vertrag zustande? Welche Vertragsarten gibt es bei Veranstaltungen? Wann sind AGB unwirksam?
Rechtsberatung?
vom Profi. Bundesweit, telefonisch oder online. Zu allen Rechtsfragen rund um eine Veranstaltung unabhängig von der Veranstaltungsart und ihrer Größe.