Baurecht

Baurecht

Das Baurecht ist in Deutschland Ländersache, daher haben auch alle Bundesländer andere Regelungen getroffen. Es gibt eine Musterbauordnung (kurz: MBO), von der viele Länder die Regelungen übernommen haben.

Bezug des Baurechts zu Veranstaltungen
Barrierefreiheit | Veranstaltungsleitung | VStättVO | Fliegende Bauten | Rettungswege | Bestuhlungsplan | Baugenehmigung | Abnahme | Brandschutz usw.

Zum Baurecht gehört auch die Versammlungsstättenverordnung. Sie ist ein spezieller Teil des Baurechts, genauso wie der Bau von Fliegenden Bauten, Garagen, Verkaufsstätten usw. gesondert geregelt ist. Hierbei handelt es sich um sog. Sonderbauten.

Die Bauordnung ist das übergeordnete Gesetz und regelt (fast) alles zum Thema Bauen, jedoch teilweise sehr oberflächlich. Für konkrete Regelungen in bestimmten Fällen (z.B. eben Locations, Garagen, usw.) gibt es dann entsprechend spezielle Verordnungen.

In dieser Rubrik finden Sie Informationen rund um die (Muster-)Versammlungsstättenverordnung und zu den 16 Länderverordnungen, den Text der aktuellen MVStättVO und Informationen zu Fliegenden Bauten:

DIE THEMEN

Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Versammlungsstättenverordnung.

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Hier finden Sie eine Übersicht der Verordnungen in den 16 Bundesländern:

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Hier geht es zum Text der MVStättVO in der aktuellen Fassung (2014):

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Hier finden Sie allgemeine Informationen zu den Fliegenden Bauten:

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Das finden Sie hier:

  • Infos zum VA-Leiter
  • Landesverordnungen
  • Text der MVStättVO
  • Fliegende Bauten

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ALLE BEITRÄGE ZUM BAURECHT

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