Besuchersicherheit

Sicherheitskonzept und Verkehrssicherung
Besuchersicherheit

Besuchersicherheit ist Teil der Veranstaltungssicherheit und spielt auch bei Gericht eine Rolle: “Die Sicherheit des Besuchers hat absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen des Veranstalters” – dieser Satz entstammt einem Urteil des Bundesgerichtshofes.

Das bedeutet zwar nicht, dass der Veranstalter alles tun müsste, um den Besucher zu schützen: Das würde den Veranstalter überfordern, da er den Besucher dann z.B. auch vor einem Flugzeugabsturz schützen müsste. Es reicht daher aus, wenn der Veranstalter das macht, was (1.) erforderlich und (2.) zumutbar ist.

Die Verkehrssicherungspflicht spielt eine wichtige Rolle auf Veranstaltungen. Fehler haben manchmal nicht nur unschöne Auswirkungen, sondern sind oft auch unnötig. Auf der anderen Seite: Man darf es auch nicht übertreiben mit Verkehrssicherung: Nicht alles, was gesichert werden könnte, muss auch gesichert werden.

Besuchersicherheit = Veranstaltungssicherheit?

Die “Besuchersicherheit” ist eng verwandt bzw. vielleicht sogar identisch mit der “Veranstaltungssicherheit”. In der Unterscheidung mag ein didaktischer Unterschied sein (nämlich dass es konkret um die Sicherheit der Besucher geht, während man den Begriff Veranstaltungssicherheit etwas weiter verstehen kann), auf den wir aber hier nicht weiter eingehen wollen.

Im Zusammenhang damit sei aber durchaus hinterfragt, was Sicherheit bzw. Veranstaltungssicherheit bedeutet: Bezieht sich diese auf den Schutz des Einzelnen (Besuchers) oder auf den Schutz der Allgemeinheit (alle Besucher)?

Letztlich wird es sich um eine Frage der Definition handeln, und weniger um eine solche des Inhalts.

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Ein Beispiel
Denkbar ist, die “Besuchersicherheit” nur auf den Besucher zu beziehen – und damit bspw. auch nicht auf Arbeitnehmer (“Arbeitssicherheit”). Vor diesem Hintergrund könnte man unter “Veranstaltungssicherheit” dann konsequenterweise die Arbeitssicherheit subsumieren. So oder so: Wer sich in diesem Bereich bewegt als Berater oder als Kunde, sollte bestmöglich definieren, was er unter Veranstaltungssicherheit oder Besuchersicherheit versteht: Soll das inklusive Arbeitssicherheit sein? Welche anderen Elemente von Sicherheit sollen erfasst sein, welche nicht?

Sie finden hier auf EVENTFAQ viele Beiträge und Hinweise zur Besuchersicherheit bzw. Veranstaltungssicherheit, darunter auch eine Checkliste. Viele interessante Informationen finden Sie auch im sog. BaSiGo-Guide.

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